Regelwerk Allgemein Wirtschaft

IntPatÜbkG
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Art I
Zustimmung zu den Übereinkommen

Art II
Europäisches Patentrecht

§ 1 Entschädigungsanspruch aus europäischen Patentanmeldungen

§ 2 Veröffentlichung von Übersetzungen der Patentansprüche europäischer Patentanmeldungen

§ 3 Übermittlung von Informationen

§ 4 Einreichung europäischer Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt

§ 5 Anspruch gegen den nichtberechtigten Patentanmelder

§ 6 Nichtigkeit

§ 6a Ergänzende Schutzzertifikate

§ 7 Jahresgebühren

§ 8 Verbot des Doppelschutzes

§ 9 Umwandlung

§ 10 Zuständigkeit von Gerichten

§ 11 Zentrale Behörde für Rechtshilfeersuchen

§ 12 Entzug des Geschäftssitzes eines zugelassenen Vertreters

§ 13 Ersuchen um Erstattung technischer Gutachten

§ 14 Unzulässige Anmeldung beim Europäischen Patentamt

§ 15 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16 Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18 Doppelschutz und Einrede der doppelten Inanspruchnahme

§ 19 Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20 Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

Art III
Verfahren nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag

§ 1 Das Deutsche Patent- und Markenamt als Anmeldeamt

§ 2 Geheimhaltungsbedürftige internationale Anmeldungen

§ 3 Internationale Recherchebehörde

§ 4 Das Deutsche Patent- und Markenamt als Bestimmungsamt

§ 5 Weiterbehandlung als nationale Anmeldung

§ 6 Das Deutsche Patent- und Markenamt als ausgewähltes Amt

§ 7 Internationaler Recherchenbericht

§ 8 Veröffentlichung der internationalen Anmeldung

Art IV
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Art V
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Art. VI
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Art VII
Einschränkung von Vorschriften der Patentanwaltsordnung und der Bundesrechtsanwaltsordnung

Art VIII
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Art IX
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Art X
Bekanntmachung von Änderungen

Art. XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5