Regelwerk Allgemein Wirtschaft
IntPatÜbkG
Inhalt =>
Art I
Zustimmung zu den Übereinkommen
Art II
Europäisches Patentrecht
§ 1 Entschädigungsanspruch aus europäischen Patentanmeldungen
§ 2 Veröffentlichung von Übersetzungen der Patentansprüche europäischer Patentanmeldungen
§ 3 Übermittlung von Informationen
§ 4 Einreichung europäischer Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt
§ 5 Anspruch gegen den nichtberechtigten Patentanmelder
§ 6 Nichtigkeit
§ 6a Ergänzende Schutzzertifikate
§ 7 Jahresgebühren
§ 8 Verbot des Doppelschutzes
§ 9 Umwandlung
§ 10 Zuständigkeit von Gerichten
§ 11 Zentrale Behörde für Rechtshilfeersuchen
§ 12 Entzug des Geschäftssitzes eines zugelassenen Vertreters
§ 13 Ersuchen um Erstattung technischer Gutachten
§ 14 Unzulässige Anmeldung beim Europäischen Patentamt
§ 15 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 16 Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 18 Doppelschutz und Einrede der doppelten Inanspruchnahme
§ 19 Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 20 Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts
Art III
Verfahren nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag
§ 1 Das Deutsche Patent- und Markenamt als Anmeldeamt
§ 2 Geheimhaltungsbedürftige internationale Anmeldungen
§ 3 Internationale Recherchebehörde
§ 4 Das Deutsche Patent- und Markenamt als Bestimmungsamt
§ 5 Weiterbehandlung als nationale Anmeldung
§ 6 Das Deutsche Patent- und Markenamt als ausgewähltes Amt
§ 7 Internationaler Recherchenbericht
§ 8 Veröffentlichung der internationalen Anmeldung
Art IV
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Art V
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Art. VI
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Art VII
Einschränkung von Vorschriften der Patentanwaltsordnung und der Bundesrechtsanwaltsordnung
Art VIII
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Art IX
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Art X
Bekanntmachung von Änderungen
Art XI
Übergangs- und Schlußbestimmungen