Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

ERP-WirtschaftsplanG 2024
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§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens

§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme

§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan

§ 4 Übernahme von Gewährleistungen

§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge

§ 6 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen

§ 7 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans

§ 8 Befristung

§ 9 Inkrafttreten

Anlage Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
(zu § 1)

Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung

Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben

Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen

Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1

Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2021

Anlage 3