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Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft, DRS

DRS 15 - Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 15
- Lageberichterstattung -

Vom 31. Januar 2005
(BAnz. Nr. 40 a vom 26.03.2005; 03.02.2010 S. 16 10)



Hiermit macht das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs den vom Deutschen Standardisierungsrat (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V. - DRSC e.V., Zimmerstraße 30, 10969 Berlin (Telefon: 0 30/20 64 12-0; Telefax: 0 30/20 64 12-15) - verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 15 zur Lageberichterstattung (DRS 15) bekannt. Das Bundesministerium der Justiz hat den DRSC e.V. mit Vertrag vom 3. September 1998 als privatrechtlich organisierte Einrichtung mit der Aufgabe anerkannt, Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln. Soweit die nachstehend bekannt gemachte Empfehlung bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses beachtet worden ist, wird insoweit die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermutet.

Abkürzungsverzeichnis

Zusammenfassung 10

Dieser Standard regelt die Lageberichterstattung für alle Mutterunternehmen, die einen Konzernlagebericht gemäß § 315 HGB aufzustellen haben oder freiwillig aufstellen. Er empfiehlt eine entsprechende Anwendung auf den Lagebericht gemäß § 289 HGB.

Ziel der Lageberichterstattung nach diesem Standard ist es, den Adressaten des Konzernlageberichts entscheidungsrelevante und verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, sich ein zutreffendes Bild von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns zu machen. Der Konzernlagebericht informiert außerdem über die wesentlichen Chancen und die Risiken, die in der Zukunft die Geschäftstätigkeit des Konzerns voraussichtlich bestimmen werden.

Die Regeln des Standards sind so formuliert, dass sie den individuellen Erfordernissen der Lageberichterstattung verschiedener Unternehmen und Branchen gerecht werden. Zu Beginn des Standards werden die Grundsätze der Lageberichterstattung formuliert. Anschließend behandelt der Standard jeweils geschlossen die Berichtselemente Geschäft und Rahmenbedingungen, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, Nachtragsbericht, Chancen- und Risikobericht, Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten, Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess, Übernahmerelevante Angaben, Erklärung gemäß § 289a HGB und Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Der Standard enthält zusätzlich in der Anlage Empfehlungen für die Lageberichterstattung. Der Konzernlagebericht ist, getrennt vom Konzernabschluss und den übrigen veröffentlichten Informationen, als geschlossene Darstellung unter der Überschrift ≫Konzernlagebericht≪ aufzustellen und offenzulegen.

Der Standard formuliert fünf Grundsätze der Lageberichterstattung: Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit, Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung und Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung.

Ausgangspunkt für die Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage ist ein Überblick über den Konzern, seine Geschäftstätigkeit und deren Rahmenbedingungen. Auf die Aktivitäten zu Forschung und Entwicklung ist einzugehen. Die Unternehmensleitung hat den Geschäftsverlauf darzustellen und zu beurteilen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben zusätzlich das unternehmensintern eingesetzte Steuerungssystem darzustellen und zu erläutern.

Die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage vermittelt zeitraumbezogene Informationen über die Entwicklung der Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr und stichtagsbezogene Informationen über die wirtschaftliche Lage des Konzerns zum Aufstellungszeitpunkt. Dabei ist auf die für den Geschäftsverlauf ursächlichen Ereignisse und Entwicklungen sowie auf Faktoren einzugehen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hatten oder haben können. Im Mittelpunkt der Darstellung der Ertragslage stehen die Entwicklung des Ergebnisses, des Umsatzes und der Auftragslage sowie wesentliche Veränderungen in der Struktur der Aufwendungen und Erträge. Im Mittelpunkt der Darstellung der Finanzlage stehen das Finanzmanagement, die Kapitalstruktur und Kapitalausstattung sowie eine Liquiditätsanalyse anhand der Kapitalflussrechnung. Im Mittelpunkt der Darstellung der Vermögenslage stehen die Höhe und die Zusammensetzung des Vermögens. Darüber hinaus sind Angaben zu außerbilanziellen Finanzierungsinstrumenten zu machen. Die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage schließt mit einer Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns ab. Darüber hinaus werden weitere Angaben, wie beispielsweise eine Berichterstattung über die immateriellen Werte des Konzerns, empfohlen.

In einem Nachtragsbericht sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind, anzugeben und zu erläutern. Sind keine solchen Vorgänge eingetreten, ist dies anzugeben.

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