Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

VfAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Abschnitt 2
Zwischenprüfung

§ 7 Ziel und Zeitpunkt

§ 8 Inhalt

§ 9 Prüfungsbereiche

§ 10 Prüfungsbereich Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung

§ 11 Prüfungsbereich Bereitstellen der Veranstaltungstechnik

Abschnitt 3
Abschlussprüfung

§ 12 Ziel und Zeitpunkt

§ 13 Inhalt

§ 14 Prüfungsbereiche

§ 15 Prüfungsbereich Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts

§ 16 Prüfungsbereich Planen der Veranstaltungstechnik

§ 17 Prüfungsbereich Planen der Veranstaltungsdurchführung

§ 18 Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik

§ 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschrift

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 3 Absatz 1)

Rahmenlehrplan

Teil I
Vorbemerkungen

Teil II
Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III
Didaktische Grundsätze

Teil IV
Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V
Lernfelder

Lernfeld 1 Veranstaltungs- und produktionstechnische Geräte und Bauelemente bereitstellen

Lernfeld 2 Veranstaltungs- und produktionstechnische Geräte und Bauelemente sowie Arbeitsmittel prüfen und warten

Lernfeld 3 Veranstaltungs- und Produktionsstätten beurteilen

Lernfeld 4 Veranstaltungs- und produktionstechnische Anlagen und Aufbauten auf- und abbauen

Lernfeld 5 Beleuchtungstechnische Anlagen planen, in Betrieb nehmen und dokumentieren

Lernfeld 6 Medientechnische Anlagen planen, in Betrieb nehmen und dokumentieren

Lernfeld 7 Bühnentechnische Anlagen planen, in Betrieb nehmen und dokumentieren

Lernfeld 8 Beschallungstechnische Anlagen planen, in Betrieb nehmen und dokumentieren

Lernfeld 9 Veranstaltungen organisatorisch konzipieren und realisieren

Lernfeld 10 Veranstaltungen technisch konzipieren und realisieren

Lernfeld 11 Veranstaltungen sicherheitstechnisch konzipieren und realisieren

Teil VI