Regelwerk Allgemein Wirtschaft; Berufe
SpeiseeisVO
Inhalt =>
§ 1 Ausnahmeregelung
§ 2 Gegenstand und Struktur der Erprobung
§ 3 Sachverständigenbeirat
§ 4 Dauer der Berufsausbildung
§ 5 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 6 Durchführung der Berufsausbildung
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Abschlussprüfung
§ 9 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Speiseeishersteller/zur Speiseeisherstellerin
Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin
Teil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen