Regelwerk Allgemein Wirtschaft; Berufe

SpeiseeisVO
Inhalt =>

§ 1 Ausnahmeregelung

§ 2 Gegenstand und Struktur der Erprobung

§ 3 Sachverständigenbeirat

§ 4 Dauer der Berufsausbildung

§ 5 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

§ 6 Durchführung der Berufsausbildung

§ 7 Zwischenprüfung

§ 8 Abschlussprüfung

§ 9 Fortsetzung der Berufsausbildung

§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Speiseeishersteller/zur Speiseeisherstellerin

Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V