Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
PsychThApprO
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Abschnitt 1
Studium
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Inhalte des Studiums
§ 2 Regelstudienzeit
§ 3 Organisation des Studiums
§ 4 Modulhandbücher
§ 5 Prüfungsordnungen
§ 6 Leistungsübersicht
§ 7 Evaluierung der Studiengänge
Unterabschnitt 2
Hochschulische Lehre
§ 8 Hochschulische Lehre
§ 9 Praktische Übungen und Seminare
§ 10 Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie
§ 11 Selbstreflexion
Unterabschnitt 3
Berufspraktische Einsätze
§ 12 Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang
§ 13 Forschungsorientiertes Praktikum I - Grundlagen der Forschung
§ 14 Orientierungspraktikum
§ 15 Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie
§ 16 Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang
§ 17 Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung
§ 18 Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie
Abschnitt 2
Psychotherapeutische Prüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeine Prüfungsbestimmungen
§ 19 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
§ 20 Zuständige Stelle
§ 21 Antrag auf Zulassung
§ 22 Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
§ 23 Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe
§ 24 Nachteilsausgleich
§ 25 Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung
§ 26 Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung
§ 27 Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung
§ 28 Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung
§ 29 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 30 Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung
§ 31 Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung
§ 32 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
§ 33 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
§ 34 Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung
Unterabschnitt 2
Mündlichpraktische Fallprüfung
§ 35 Prüfungstermine
§ 36 Ladung zum Prüfungstermin
§ 37 Prüferinnen und Prüfer
§ 38 Gegenstand
§ 39 Durchführung
§ 40 Niederschrift
§ 41 Bewertung und Notenwerte
§ 42 Bestehen und Gesamtnote
§ 43 Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote
§ 44 Übermittlung der einzelnen Noten
§ 45 Wiederholung
Unterabschnitt 3
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung
§ 46 Prüfungstermine
§ 47 Ladung zum Prüfungstermin
§ 48 Stationen und Kompetenzbereiche
§ 49 Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung
§ 50 Prüferinnen und Prüfer
§ 51 Durchführung
§ 52 Bewertung
§ 53 Bestehen
§ 54 Note
§ 55 Übermittlung der Ergebnisse
§ 56 Mitteilung des Ergebnisses
§ 57 Wiederholung
Abschnitt 3
Allgemeine Formvorschriften
§ 58 Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen
Abschnitt 4
Approbation
§ 59 Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde
§ 60 Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation
Abschnitt 5
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Unterabschnitt 1
Verfahren
§ 61 Fristen
§ 62 Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
§ 63 Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
Unterabschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes
§ 64 Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung
§ 65 Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung
Unterabschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes
§ 66 Anpassungslehrgang
§ 67 Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs
§ 68 Gegenstand der Eignungsprüfung
§ 69 Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung
Unterabschnitt 4
Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen
§ 70 Nachweis der Zuverlässigkeit
§ 71 Nachweis der gesundheitlichen Eignung
§ 72 Aktualität von Nachweisen
Unterabschnitt 5
Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen
§ 73 Nachweis der Zuverlässigkeit
§ 74 Nachweis der gesundheitlichen Eignung
§ 75 Aktualität von Nachweisen
Abschnitt 6
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
§ 76 Erforderliche Unterlagen beim Antrag
§ 77 Fristen
§ 78 Erteilung
§ 79 Verlängerung der Erlaubnis
Abschnitt 7
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
§ 80 Erlaubnisurkunde
Abschnitt 8
Dienstleistungserbringung in Deutschland
§ 81 Unterrichtung durch die zuständige Behörde
§ 82 Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung
§ 83 Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde
Abschnitt 9
Schlussvorschriften
§ 84 Übergangsvorschriften
§ 85 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind
(zu § 8 Nummer 1)
1. Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten2. Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
3. Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
4. Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
5. Störungslehre
6. psychologische Diagnostik
7. allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie
8. präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns
9. wissenschaftliche Methodenlehre
10. Berufsethik und Berufsrecht
Anlage 2 Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind
(zu § 8 Nummer 2)
1. wissenschaftliche Vertiefung2. vertiefte Forschungsmethodik
3. spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie
4. angewandte Psychotherapie
5. Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen
6. vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung
7. berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie
8. Selbstreflexion
Anlage 3 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
(Ausstellende Stelle)
(zu § 33 Absatz 2)
Anlage 4 Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(zu § 40 Absatz 1)
Anlage 5 Approbationsurkunde
(zu § 59 Absatz 1)
Anlage 6 Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(zu § 65 Absatz 5)
Anlage 7 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(zu § 67 Absatz 4)
Anlage 8 Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(zu § 69 Absatz 6)
Anlage 9 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs
(zu § 78 Absatz 5)
Anlage 10 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs