Regelwerk , Allgemein, Wirtschaft, Berufe
PharmkaufmA
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Zwischenprüfung
§ 6 Abschlussprüfung
§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch- kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutischkaufmännischen Angestellten
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch- kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutischkaufmännischen Angestellten