Regelwerk,, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
Abschnitt I
Erlaubnis
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 3 Berufsqualifikationen aus anderen Staaten
Abschnitt 2
Ausbildung
§ 4 Ausbildungsziel
§ 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 6 Zugang zur Ausbildung
§ 7 Anrechnung einer Ausbildung
§ 8 Anrechnung von Fehlzeiten
Abschnitt 3
Prüfungsbestimmungen
§ 9 Prüfung
§ 10 Prüfungsausschuss
§ 11 Zulassung zur Prüfung
§ 12 Rücktritt von der Prüfung
§ 13 Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 14 Praktischer Teil der Prüfung
§ 15 Mündlicher Teil der Prüfung
§ 16 Benotung
§ 17 Bestehen und Wiederholen der Prüfung
§ 18 Versäumnisfolgen
§ 19 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 20 Niederschrift
§ 21 Prüfungsunterlagen
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 22 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei früherer oder begonnener Ausbildung
§ 23 Anerkennung bei bestehenden Schulen
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 zu § 1
Anlage 2 zu § 5 Abs. 2
I. Theoretischer und praktischer UnterrichtII. Wissensgrundlagen
Anlage 3 zu § 5 Abs. 2
I. Akutbereich/stationäre VersorgungII. Ambulante Versorgung
III Einsatz in der Zentralsterilisation
IV Einsatz in den diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen
V Zur Verteilung auf die Bereiche I. und II.
Anlage 4 zu § 1 Abs. 2 Nr. 2