Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

LTAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 6 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

§ 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 8 Inhalt des Teiles 1

§ 9 Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 10 Inhalt des Teiles 2

§ 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 12 Prüfungsbereich
"Prüfen von Triebfahrzeugen"

§ 13 Prüfungsbereich
"Zug- und Rangierfahrten durchführen"

§ 14 Prüfungsbereich
"Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen"

§ 15 Prüfungsbereich
"Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung

§ 18 Anrechnung von Ausbildungszeiten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
(zu § 4 Absatz 1)

Abschnitt A berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt C berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten