Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 6 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt des Teiles 1
§ 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 10 Inhalt des Teiles 2
§ 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 12 Prüfungsbereich
"Prüfen von Triebfahrzeugen"
§ 13 Prüfungsbereich
"Zug- und Rangierfahrten durchführen"
§ 14 Prüfungsbereich
"Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen"
§ 15 Prüfungsbereich
"Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung
§ 18 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
(zu § 4 Absatz 1)
Abschnitt A berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt C berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten