Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
Lederverarbeitungsfachkraft AusbV
- Inhalt =>
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Zwischenprüfung
§ 6 Abschlussprüfung
§ 7 Anrechnungsregelung
§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 9 Inkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B: Integrative Fertigkeiten,
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Fachkraft für LederverarbeitungTeil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen
Teil V Lernfelder