Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

Ausb. Kfz-Mech.
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 7 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 8 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen

§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

1. Schwerpunkt: Personenkraftwagentechnik

2. Schwerpunkt: Nutzfahrzeugtechnik

3. Schwerpunkt: Motorradtechnik

4. Schwerpunkt: System- und Hochvolttechnik

5. Schwerpunkt: Karosserietechnik

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V