Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
Ausb. Kfz-Mech.
Inhalt =>
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 7 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 8 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Schwerpunkt: Personenkraftwagentechnik2. Schwerpunkt: Nutzfahrzeugtechnik
3. Schwerpunkt: Motorradtechnik
4. Schwerpunkt: System- und Hochvolttechnik
5. Schwerpunkt: Karosserietechnik
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin
Teil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen