Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

KerAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei der Wahlqualifikationen:

Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Gesellenprüfung

§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Keramiker/Keramikerin

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V