Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
KälteMechaAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 6 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Ausbildungsrahmenplan
Anlage (zu § 3)
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Mechatroniker für Kältetechnik/Mechatronikerin für Kältetechnik
Teil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen