Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
IndMetAusbV
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Teil 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsplan
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Abschlussprüfung
Teil 2
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
§ 7 Ausbildungsberufsbild
§ 8 Ausbildungsrahmenplan
§ 9 Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 10 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 3
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin
§ 11 Ausbildungsberufsbild
§ 12 Ausbildungsrahmenplan
§ 13 Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 14 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 4
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
§ 15 Ausbildungsberufsbild
§ 16 Ausbildungsrahmenplan
§ 17 Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 18 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 5
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
§ 19 Ausbildungsberufsbild
§ 20 Ausbildungsrahmenplan
§ 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 6
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
§ 23 Ausbildungsberufsbild
§ 24 Ausbildungsrahmenplan
§ 25 Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 26 Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 7
Gemeinsame Bestehensregelungen
§ 27 Bestehensregelung
Teil 8
Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 28 Zusatzqualifikationen
§ 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
§ 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
§ 31 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Systemintegration
§ 32 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Prozessintegration
§ 33 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
§ 34 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
§ 35 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Teil 9
Gemeinsame Übergangsvorschriften
§ 36 Bestandsschutz
§ 37 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
§ 38 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
(zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24)
Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker/zur Anlagenmechanikerin
(zu § 8)
Teil A Sachliche Gliederung der berufsspezifischen FachqualifikationenTeil B Zeitliche Gliederung
Anlage 3 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriemechaniker/zur Industriemechanikerin
(zu § 12)
Teil A Sachliche Gliederung der berufsspezifischen FachqualifikationenTeil B Zeitliche Gliederung
Anlage 4 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin
(zu § 16)
Teil A Sachliche Gliederung der berufsspezifischen FachqualifikationenTeil B Zeitliche Gliederung
Anlage 5 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin
(zu § 20)
Teil A Sachliche Gliederung der berufsspezifischen FachqualifikationenTeil B Zeitliche Gliederung
Anlage 6 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zerspanungsmechaniker/zur Zerspanungsmechanikerin
(zu § 24)
Teil A Sachliche Gliederung der berufsspezifischen FachqualifikationenTeil B Zeitliche Gliederung
Anlage 7 Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen
(zu § 29)
Teil A Zusatzqualifikation SystemintegrationTeil B Zusatzqualifikation Prozessintegration
Teil C Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
Teil D Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung