Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

IndElekAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Betriebstechnik:

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Geräte und Systeme:

Abschnitt D
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Abschlussprüfung

§ 8 Gewichtung und Bestehensregelung

§ 9 Fortsetzung der Berufsausbildung

§ 10 Inkrafttreten

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin 

Anlage 1 Sachliche Gliederung

Anlage 2 Zeitliche Gliederung

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Industrieelektriker/Industrieelektrikerin

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V Lernfelde r