Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
IndElekAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Betriebstechnik:
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Geräte und Systeme:
Abschnitt D
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Abschlussprüfung
§ 8 Gewichtung und Bestehensregelung
§ 9 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 10 Inkrafttreten
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin
Anlage 1 Sachliche Gliederung
Anlage 2 Zeitliche Gliederung
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Industrieelektriker/Industrieelektrikerin
Teil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen
Teil V Lernfelde r