Regelwerk, Allgemeines, Berufe

HochbauBAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

§ 2 Dauer der Berufsausbildungen

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne

§ 4 Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild

§ 5 Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild

§ 6 Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild

§ 7 Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild

§ 8 Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild

§ 9 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

§ 10 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin

Unterabschnitt 1
Zwischenprüfung

§ 11 Zeitpunkt

§ 12 Inhalt

§ 13 Prüfungsbereich

Unterabschnitt 2
Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 14 Zeitpunkt

§ 15 Inhalt

§ 16 Prüfungsbereiche

§ 17 Prüfungsbereich "Herstellen von Baukörpern"

§ 18 Prüfungsbereich "Durchführen von Hochbauarbeiten"

§ 19 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 21 Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3
Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin

Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 22 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 23 Inhalt des Teiles 1

§ 24 Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 25 Inhalt des Teiles 2

§ 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 27 Prüfungsbereich "Herstellen von Mauerwerkskörpern"

§ 28 Prüfungsbereich "Durchführen von Mauerwerksarbeiten"

§ 29 Prüfungsbereich "Durchführen von Hochbaumaßnahmen"

§ 30 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 31 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen-
oder Abschlussprüfung

§ 32 Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen

§ 33 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten

§ 34 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin

Abschnitt 4
Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin

Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 35 Aufteilung in zwei Teile

§ 36 Inhalt des Teiles 1

§ 37 Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 38 Inhalt des Teiles 2

§ 39 Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 40 Prüfungsbereich "Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton"

§ 41 Prüfungsbereich "Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten"

§ 42 Prüfungsbereich "Durchführen von Hochbaumaßnahmen"

§ 43 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 44 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 45 Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen

§ 46 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten

§ 47 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin

Abschnitt 5
Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin

Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 48 Aufteilung in zwei Teile

§ 49 Inhalt des Teiles 1

§ 50 Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 51 Inhalt des Teiles 2

§ 52 Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 53 Prüfungsbereich "Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau"

§ 54 Prüfungsbereich "Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau"

§ 55 Prüfungsbereich "Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau"

§ 56 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 57 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 58 Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen

§ 59 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten

§ 60 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin

Abschnitt 6
Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 61 Aufteilung in zwei Teile

§ 62 Inhalt des Teiles 1

§ 63 Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 64 Inhalt des Teiles 2

§ 65 Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 66 Prüfungsbereich "Rückbauen von Bauwerken"

§ 67 Prüfungsbereich "Durchführen von Abbrucharbeiten"

§ 68 Prüfungsbereich "Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten"

§ 69 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 70 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 71 Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen

§ 72 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten

§ 73 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener
Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur
Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 74 Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen

Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten sowie zum Maurer und zur Maurerin
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2)

Abschnitt A: - 1. Ausbildungsjahr -

Abschnitt B: - 2. Ausbildungsjahr -

Abschnitt C: - 3. Ausbildungsjahr -

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
(§ 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 3)

Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3)

Abschnitt A: - 1. Ausbildungsjahr -

Abschnitt B: - 2. Ausbildungsjahr -

Abschnitt C: - 3. Ausbildungsjahr -

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
(§ 4 Absatz 3 und § 6 Absatz 3)

Anlage 3 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten sowie zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4)

Abschnitt A: - 1. Ausbildungsjahr -

Abschnitt B: - 2. Ausbildungsjahr -

Abschnitt C: - 3. Ausbildungsjahr -

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
(§ 4 Absatz 3 und § 7 Absatz 3)

Anlage 4 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten sowie zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5)

Abschnitt A: - 1. Ausbildungsjahr -

Abschnitt B: - 2. Ausbildungsjahr -

Abschnitt C: - 3. Ausbildungsjahr -

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
(§ 4 Absatz 3 und § 8 Absatz 3)