Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

HebStPrV
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Teil 1
Studium

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Inhalt des Studiums

§ 2 Studiengangskonzept

§ 3 Inhalt des modularen Curriculums

Abschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums

§ 4 Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze

§ 5 Kooperationsvereinbarungen

§ 6 Praxiseinsätze in Krankenhäusern

§ 7 Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen

§ 7a Praxiseinsätze in klinischen und außerklinischen Einrichtungen im Ausland

§ 8 Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze

§ 9 Praxisplan

§ 10 Qualifikation der Praxisanleitung

§ 11 Praxisbegleitung

§ 12 Tätigkeitsnachweis

Teil 2
Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung

§ 13 Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung

§ 14 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses

§ 15 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

§ 16 Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses

§ 17 Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung

§ 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung

§ 19 Nachteilsausgleich

§ 20 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung

Abschnitt 2
Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung

§ 21 Gegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung

§ 22 Bewertung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung

§ 23 Bestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung

Abschnitt 3
Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung

§ 24 Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung

§ 25 Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung

§ 26 Bewertung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung

§ 27 Bestehen des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung

Abschnitt 4
Praktischer Teil der staatlichen Prüfung

§ 28 Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung

§ 29 Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung

§ 30 Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung

§ 31 Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung

§ 32 Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung

§ 33 Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 34 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung

§ 35 Zeugnis

§ 36 Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze

§ 37 Rücktritt von der staatlichen Prüfung

§ 38 Versäumnisse

§ 39 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 40 Niederschrift

§ 41 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

Teil 3
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 42 Erlaubnisurkunde

Teil 4
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen

Abschnitt 1
Verfahren

§ 43 Fristen

§ 43a Erforderliche Unterlagen

§ 44 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede

Abschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 8 des Hebammengesetzes

§ 45 Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung

§ 46 Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung

§ 47 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs

Abschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 59 des Hebammengesetzes

§ 48 Gegenstand der Kenntnisprüfung

§ 49 Mündlicher Teil der Kenntnisprüfung

§ 50 Praktischer Teil der Kenntnisprüfung

§ 51 Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung

§ 52 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs

§ 53 Abschluss des Anpassungslehrgangs

Abschnitt 4
Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat

§ 54 Nachweise der Zuverlässigkeit

§ 55 Nachweise der gesundheitlichen Eignung

§ 56 Aktualität von Nachweisen

Abschnitt 5
Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes

§ 56a Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs

§ 56b Erforderliche Unterlagen

§ 56c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag

§ 56d Erlaubnisurkunde

Abschnitt 6
Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung

§ 56e Erforderliche Unterlagen

§ 57 Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung

§ 58 Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben

§ 59 Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung

§ 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
(zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2)

Anlage 2 Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
(zu § 8 Absatz 1)

Anlage 3 Inhalt der Praxiseinsätze
(zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2)

Anlage 4 Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"
(zu § 42 Absatz 1)

Anlage 5 Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"
(zu § 42 Absatz 2)

Anlage 6 Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"
(zu § 42 Absatz 3)

Anlage 6a Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme/Entbindungspfleger"

Anlage 7 Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur "Hebamme"
(zu § 46 Absatz 4)

Anlage 8 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
(zu § 47 Absatz 3)

Anlage 9 Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur "Hebamme"
(zu § 51 Absatz 4)

Anlage 10 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
(zu § 53 Absatz 4)

Anlage 11 Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
(zu § 56d)

Anlage 12 Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht
(zu § 3 Absatz 1)