Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

HaWiAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes, Anerkennungsbereich des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Zwischenprüfung

§ 6 Zeitpunkt

§ 7 Inhalt

§ 8 Prüfungsbereich

Abschnitt 3
Abschlussprüfung

§ 9 Zeitpunkt

§ 10 Inhalt

§ 11 Prüfungsbereiche

§ 12 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen

§ 13 Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten

§ 14 Prüfungsbereich Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen

§ 15 Prüfungsbereich Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen

§ 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 18 Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin

Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt

1. Personenbetreuende Dienstleistungen

2. Serviceorientierte Dienstleistungen

3. Ländlichagrarische Dienstleistungen

Abschnitt C