Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 7 Inhalt von Teil 1
§ 8 Prüfungsbereich von Teil 1
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Abschlussprüfung i n der Fachrichtung Großhandel
§ 9 Inhalt von Teil 2
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11 Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
§ 12 Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
§ 13 Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel
§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Teil 2 der Abschlussprüfung i n der Fachrichtung Außenhandel
§ 17 Inhalt von Teil 2
§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 19 Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
§ 20 Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
§ 21 Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel
§ 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage A Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement
(zu  § 3 Absatz 1)
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Großhandel
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Außenhandel