Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
GebReinAusbVO
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 6 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 7 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§ 8 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 9 Inhalt von Teil 1
§ 10 Prüfungsbereich von Teil 1
§ 11 Inhalt von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13 Prüfungsbereich "Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren"
§ 14 Prüfungsbereich "Durchführen von Hygienemaßnahmen"
§ 15 Prüfungsbereich "Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen"
§ 16 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten