Regelwerk, Allgemein Wirtschaft; Berufe
FlexogrAusbVO
- Inhalt =>
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Zwischenprüfung
§ 6 Abschlussprüfung, Gesellenprüfung
§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Flexografie und zur Mediengestalterin Flexografie
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Rahmenlehrplan
für die Ausbildungsberufe
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterin Digital und Print Mediengestalter Flexografie/Mediengestalterin Flexografie
Teil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr