Regelwerk, Allgemein Wirtschaft; Berufe

FlexogrAusbVO
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Zwischenprüfung

§ 6 Abschlussprüfung, Gesellenprüfung

§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Flexografie und zur Mediengestalterin Flexografie

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Rahmenlehrplan
für die Ausbildungsberufe
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterin Digital und Print Mediengestalter Flexografie/Mediengestalterin Flexografie

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

1. Ausbildungsjahr

2. Ausbildungsjahr

3. Ausbildungsjahr

Teil V