Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
FintMechAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt von Teil 1
§ 8 Prüfungsbereich von Teil 1
§ 9 Inhalt von Teil 2
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11 Prüfungsbereich Montageauftrag
§ 12 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung
§ 13 Prüfungsbereich Interieurtechnologien
§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
§ 17 Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 18 Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 19 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
(zu § 3)
Abschnitt A berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt C Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren