Regelwerk, Gefahrgut, Binnschifffahrt
BinSchKapAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt des Teiles 1
§ 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 9 Inhalt des Teiles 2
§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11 Prüfungsbereich
"Planen von Reisen"
§ 12 Prüfungsbereich
"Durchführen von Reisen"
§ 13 Prüfungsbereich
"Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 14 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 15 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
(zu § 3 Absatz 1)
Abschnitt A berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Anlage 2 Inhalte des Prüfungsbereichs "Planen von Reisen"
(zu § 11 Absatz 1)
Anlage 3 Inhalte des Prüfungsbereichs "Durchführen von Reisen"