Regelwerk, Allgemeines, Berufe

BewachV
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Abschnitt 1
Zuständigkeit, Unterrichtung in Strafsachen, Antragstellung

§ 1 Örtliche Zuständigkeit

§ 2 Unterrichtung in Strafsachen

§ 3 Angaben bei der Antragstellung

Abschnitt 2
Unterrichtungsverfahren

§ 4 Zweck

§ 5 Zuständige Stelle

§ 6 Verfahren

§ 7 Inhalt der Unterrichtung

§ 8 Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 3
Sachkundeprüfung

§ 9 Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung

§ 10 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 11 Prüfung, Verfahren

§ 12 Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 4
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen

§ 13 Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit

Abschnitt 5
Anforderungen an die Haftpflichtversicherung

§ 14 Umfang der Versicherung

§ 15 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 6
Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes

§ 16 Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal

§ 17 Dienstanweisung

§ 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson

§ 19 Dienstkleidung

§ 20 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch

§ 21 Buchführung und Aufbewahrung

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 23 Übergangsvorschriften

§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung
(zu § 6 Absatz 2)

Anlage 2 Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)
(zu § 7)

Anlage 3 Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung