Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
BehAppbAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
§ 7 Inhalt von Teil 1
§ 8 Prüfungsbereich Rohrleitungsbau
§ 9 Inhalt von Teil 2
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11 Prüfungsbereich Behälterbau
§ 12 Prüfungsbereich Anlagentechnik
§ 13 Prüfungsbereich Instandhaltung
§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin
(zu § 3 Absatz 1)
Abschnitt A
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten