Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

Automaten
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§ 1 Ausnahmeregelung

§ 2 Zweck der Entwicklung und Erprobung

§ 3 Sachverständigenbeirat

§ 4 Dauer der Berufsausbildung

§ 5 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 6 Durchführung der Berufsausbildung

§ 7 Zwischenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice

§ 8 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice

§ 9 Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau

§ 10 Teil 1 der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau

§ 11 Teil 2 der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau

§ 12 Gewichtungs- und Bestehensregelung für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau

§ 13 Fortsetzung der Berufsausbildung

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automatenservice

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Anlage 2
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen

Abschnitt C