Regelwerk Allgemein Wirtschaft

ESM Finanzierungsgesetz
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§ 1 Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung
des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität

§ 2 Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus

§ 3 Haushalts- und Stabilitätsverantwortung

§ 4 Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus

§ 5 Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

§ 6 Beteiligung durch ein Sondergremium

§ 7 Unterrichtung durch die Bundesregierung

§ 8