Regelwerk Allgemein Wirtschaft Finanzwesen
BundesbankG
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Erster Abschnitt
Rechtsform und Aufgabe
§ 1 (weggefallen)
§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
§ 3 Aufgaben
§ 4 Beteiligungen
Zweiter Abschnitt
Organisation
§ 5 (weggefallen)
§ 6 (weggefallen)
§ 7 Vorstand
§ 8 Hauptverwaltungen
§ 9 Beiräte bei den Hauptverwaltungen
§ 10 Filialen
§ 11 Vertretung
Dritter Abschnitt
Bundesregierung und Bundesbank
§ 12 Verhältnis der Bank zur Bundesregierung
§ 13 Zusammenarbeit
Vierter Abschnitt
Währungspolitische Befugnisse
§ 14 Notenausgabe
§ 15 (weggefallen)
§ 16 (weggefallen)
§ 17 -
§ 18 Statistische Erhebungen
Fuenfter Abschnitt
Geschäftskreis
§ 19 Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
§ 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
§ 21 (weggefallen)
§ 22 Geschäfte mit jedermann
§ 23 Bestätigung von Schecks
§ 24 (weggefallen)
§ 25 Andere Geschäfte
§ 25a (weggefallen)
§ 25b (weggefallen)
§ 25c (weggefallen)
§ 25d (weggefallen)
Sechster Abschnitt
Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung
§ 26 Jahresabschluss, Kostenrechnung
§ 27 Gewinnverteilung
§ 28 (weggefallen)
Siebenter Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 29 Sonderstellung der Deutschen Bundesbank
§ 30 Urkundsbeamte
§ 31 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank; Verordnungsermächtigungen
§ 32 Schweigepflicht
§ 33 Veröffentlichungen
§ 34 (weggefallen)
Achter Abschnitt
Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
§ 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
§ 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen
§ 36a Verordnungsermächtigung
§ 37 Einziehung
§ 37a Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 38 Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
§ 39 Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
§ 40 Änderung der Dienstverhältnisse
§ 41 Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
§ 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt
§ 43 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 44 Auflösung
§ 45 Weitere Übergangsvorschriften