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Zur aktuellen Fassung

C Gemeinsame Liste der Europäischern Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Hinweise: 1

  1. Allgemeine Anmerkungen zum Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 05. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. EG Nr. L 134 S. 1): siehe Ziffern 2 bis 6 der Vorbemerkungen zur Anwendung der Ausfuhrliste.

  2. Abschnitt C enthält in Positionen mit den Kennungen 901 bis 999 auch nationale Kontrollen.

Kategorie 0 - Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung

0A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

0A001*

[T]

"Kernreaktoren" und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:

a) "Kernreaktoren",
b) Metallbehälter oder wichtige vorgefertigte Teile hierfür, einschließlich des Reaktorbehälter-Deckels des Reaktordruckbehälters, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Aufnahme des Kerns eines "Kernreaktors";
c) Bedienungseinrichtungen, besonders konstruiert oder hergerichtet zum Be- und Entladen von Kernbrennstoff in einem "Kernreaktor";
d) Steuerstäbe, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Steuerung der Spaltprozesse in einem "Kernreaktor", Trage- oder Aufhängevorrichtungen hierfür, Steuerstabantriebe und Stabführungsrohre;
e) Druckrohre, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Aufnahme der Brennelemente und des Primärkühlmittels in einem "Kernreaktor` bei einem Betriebsdruck von mehr als 5,1 MPa;
f) Rohre oder Rohrsysteme aus Zirkoniummetall oder -legierungen, bei denen der Hafniumgehalt weniger als 0,2 Gew.-% beträgt, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Verwendung in einem "Kernreaktor";
g) Kühlmittelpumpen, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Kreislauf des Primärkühlmittels von "Kernreaktoren";
h) "innere Einbauten eines Kernreaktors", besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung in einem "Kernreaktor", einschließlich Trägerkonstruktionen für den Reaktorkern, Brennelementkanäle, thermische Abschirmungen, Leitbleche, Kerngitter- und Strömungsplatten;

Anmerkung:
"Innere Einbauten eines Kernreaktors' (nuclear reactor internals) im Sinne von Unternummer 0A001h sind Hauptstrukturen innerhalb des Reaktorbehälters mit einer oder mehreren Aufgaben wie z.B. Stützfunktion für den Kern, Aufrechterhaltung der Brennstoff-Anordnung, Führung des Primärkühlmittelflusses, Bereitstellung von Strahlungsabschirmungen für den Reaktorbehälter und Steuerung der Innenkern-Instrumentierung.

i) Wärmetauscher (Dampferzeuger), besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung im Primärkühlmittel-Kreislauf eines "Kernreaktors";
j) Neutronenerfassungs- und -messeinrichtungen, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Bestimmung von Neutronenflusshöhen innerhalb des Kerns eines "Kernreaktors".

0B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

0B001*

[T]

Anlagen für die Isotopentrennung von "natürlichem Uran", "abgereichertem Uran" und "besonderem spaltbaren Material" sowie besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:

a) Anlagen, besonders konstruiert für die Isotopentrennung von "natürlichem Uran", "abgereichertem Uran" und "besonderem spaltbaren Material", wie folgt:
  1. Gaszentrifugen-Trennanlagen,
  2. Gasdiffusions-Trennanlagen,
  3. aerodynamische Trennanlagen,
  4. Trennanlagen durch chemischen Austausch,
  5. Trennanlagen durch Ionenaustausch,
  6. Isotopentrennanlagen nach dem atomaren "Laserverfahren (AVLIS = Atomic Vapour Laser Isotope Separation),
  7. Isotopentrennanlagen nach dem molekularen "Laserverfahren (MLIS = Molecular Laser Isotope Separation),
  8. Plasmatrennanlagen,
  9. Trennanlagen nach dem elektromagnetischen Verfahren;
b) Gaszentrifugen sowie Zentrifugensysteme und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Gaszentrifugen-Trennverfahren, wie folgt:

Anmerkung:
"Hochfeste Materialien" im Sinne von Unternummer 0B001b sind die folgenden Materialien:

  a) martensitaushärtender Stahl (maraging steel) mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 2.050 MPa,
  b) Aluminiumlegierungen mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 460 MPa oder
  c) "faser- oder fadenförmige Materialien" mit einem "spezifischen Modul" größer als 3,18 x 106 m und einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 76,2 x 103 m.
  1. Gaszentrifugen,
  2. vollständige Rotorsysteme,
  3. Rotorrohre mit einer Wandstärke kleiner/gleich 12 mm, einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm, hergestellt aus "hochfesten Materialien",
  4. Ringe oder Sickenbänder mit einer Wandstärke kleiner/gleich 3 mm, einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm und konstruiert für die Verstärkung oder Verbindung der Rotorteile untereinander, hergestellt aus "hochfesten Materialien",
  5. Leitbleche mit einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm zur Montage innerhalb der Rotorrohre, hergestellt aus "hochfesten Materialien",
  6. obere und untere Deckel mit einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm als Rotorrohrenden, hergestellt aus "hochfesten Materialien",
  7. magnetisch aufgehängte Lager, die aus einem Ringmagneten bestehen, der innerhalb eines Gehäuses aufgehängt ist, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", das ein Dämpfungsmedium enthält. Der Magnet ist mit einem am Rotordeckel montierten Polstück oder zweiten Magneten gekoppelt,
  8. besonders hergerichtete Lager, die ein halbkugelförmiges Gegenlager (pivotcup) enthalten und auf einem Dämpfer montiert sind,
  9. Molekularpumpen aus Zylindern mit inneren spiralförmigen gepressten oder gefrästen Nuten und inneren Bohrungen,
  10. ringförmige Motorstatoren für mehrphasige Wechselstromhysteresemotoren (oder -reluktanzmotoren) für Synchronbetrieb unter Vakuumbedingungen im Frequenzbereich von 600 Hz bis 2.000 Hz und mit einem Leistungsbereich von 50 Va bis 1.000 VA,
  11. Zentrifugenrezipienten- oder Zentrifugengehäuse, um den Gesamtrotor der Gaszentrifuge aufzunehmen, bestehend aus einem starren Zylinder mit einer Wandstärke bis zu 30 mm mit präzisionsgefertigten Enden und hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen",
  12. Entnahmevorrichtungen, bestehend aus Röhren mit Innendurchmessern bis zu 12 mm, zur Entnahme von UF6-Gas aus dem Inneren des Zentrifugenrotors nach dem Pitot-Prinzip, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen",
  13. Frequenzumwandler (Konverter oder Inverter), besonders konstruiert oder hergerichtet für die Spannungsversorgung von Motorstatoren für die Gaszentrifugenanreicherung, mit allen folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
    a) Mehrphasenausgang von 600 Hz bis 2.000 Hz,
    b) Frequenzstabilisierung besser als 0,1 %,
    c) Klirrfaktor kleiner als 2 %und
    d) Wirkungsgrad besser als 80 %;

14. Federbalgventile, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", mit einer Nennweite von 10 mm bis 160 mm;
c) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Gasdiffusions-Trennverfahren, wie folgt:
  1. Gasdiffusionstrennwände aus porometallischen, polymeren oder keramischen "UF6-resistenten Werkstoffen" mit einer Porengröße von 10 nm bis 100 nm, einer Dicke kleiner/gleich 5 mm und, bei Röhrenform, mit einem Durchmesser kleiner/gleich 25 mm,
  2. Gasdiffusorgehäuse, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen",
  3. Kompressoren (volumenfördernd in Zentrifugal- oder Axialbauweise) oder Ventilatoren mit einem Ansaugvermögen größer/gleich 1 m3/min UF6und einem Förderdruck bis zu 666,7 kPa, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen",
  4. Wellendichtungen für Kompressoren oder Ventilatoren, erfasst von Unternummer 0B001c3, konstruiert für eine Einwärtsleckrate des Puffergases von weniger als 1.000 cm3/min,
  5. Wärmetauscher, hergestellt aus Aluminium, Kupfer, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel oder bei Verwendung plattierter Rohre aus Kombinationen dieser Metalle untereinander und konstruiert für den Betrieb bei Unterdruck mit einer Leckrate, die den Druckanstieg auf weniger als 10 Pa/h bei einem Druckunterschied von 100 kPa begrenzt,
  6. Federbalgventile, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", mit einer Nennweite von 40 mm bis 1.500 mm;
d) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das aerodynamische Trennverfahren, wie folgt:
  1. Trenndüsen mit schlitzförmigen, gekrümmten Kanälen mit einem Krümmungsradius kleiner als 1 mm, hergestellt aus "UF6-resistenten Werkstoffen", mit einem Trennblech innerhalb der Düse, welches das durch die Düse strömende Gas in zwei Ströme teilt,
  2. zylindrische oder konische Wirbelrohre mit tangentialem Gaseintritt, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", mit einem Durchmesser zwischen 0,5 cm und 4 cm, mit einem Verhältnis Länge/Durchmesser von kleiner/gleich 20 zu 1 und mit einem oder mehreren tangentialen Gaseinlässen,
  3. Kompressoren (volumenfördernd in Zentrifugal- oder Axialbauweise) oder Ventilatoren mit einem Ansaugvermögen von 2 m3/min oder mehr, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", und Kompressorwellendichtungen hierfür,
  4. Wärmetauscher, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen",
  5. Gehäuse für aerodynamische Trennelemente, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", entwickelt zur Aufnahme von Wirbelrohren oder Trenndüsen,
  6. Federbalgventile, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1.500 mm,
  7. Verfahrenssysteme zur Trennung von UF6und Trägergas (Wasserstoff oder Helium) bis zu einem UF6-Gehalt von kleiner/gleich 1 ppm, einschließlich:
    a) Tieftemperatur-Wärmetauscher und -Trennanlagen, ausgelegt für Temperaturen kleiner/gleich 153 K (-120 °C),
    b) Tieftemperatur-Kühlgeräte, ausgelegt für Temperaturen kleiner/gleich 153 K (-120 °C),
    c) Trenndüsen oder Wirbelrohre zum Trennen von UF6und Trägergas,
    d) UF6-Kühlfallen, ausgelegt für Temperaturen kleiner/gleich 253 K (-20 °C);
e) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Trennverfahren durch chemischen Austausch, wie folgt:
  1. Pulsationskolonnen für schnelle Flüssig-Flüssig-Extraktion mit Stufenverweilzeiten kleiner/gleich 30 Sekunden und resistent gegen konzentrierte Salz-säure (HCl) (z.B. hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten Kunststoffmaterialien wie Fluorkohlenwasserstoff-Polymeren oder Glas),
  2. Zentrifugalextraktoren für schnelle Flüssig-Flüssig-Extraktion mit Stufenverweilzeiten kleiner/gleich 30 Sekunden und resistent gegen konzentrierte Salzsäure (HCB) (z.B. hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten Kunststoffmaterialien wie Fluorkohlenwasserstoff-Polymeren oder Glas),
  3. elektrochemische Reduktionszellen, resistent gegen konzentrierte Salzsäure (HCl), entwickelt zur Reduktion von Uran von einer Valenzstufe zu einer anderen,
  4. elektrochemische Reduktionszellen, Einspeiseausrüstung zur Aufnahme von U4+ aus dem organischen Materialstrom und Teile, die im Kontakt mit dem Prozessstrom stehen, hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten Materialien (z.B. Glas, Fluorkohlenwasserstoff-Polymere, Polyphenylsulfat, Polyethersulfon und harzimprägniertes Grafit),
  5. Einspeise-Aufbereitungssysteme zur Herstellung hochreiner Uranchloridlösung, bestehend aus Lösemitteltrennungs-, Lösungsabscheidungs- und/oder Ionenaustauschausrüstung für die Reinigung, sowie Elektrolysezellen zur Reduzierung von U6+ oder U4+ zu U3+
  6. Uranoxidationssysteme zur Oxidation von U3+ zu U4+;
f) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Trennverfahren durch Ionenaustausch, wie folgt:
  1. schnell reagierende Ionenaustauschharze, membranartig- oder porösmakrovernetzte Harze, in denen die aktiven chemischen Austauschgruppen auf eine Oberflächenschicht eines inaktiven porösen Trägermaterials begrenzt sind und andere zusammengesetzte Strukturen in geeigneter Form, einschließlich Teilchen oder Fasern mit Durchmessern von 0,2 mm oder weniger, resistent gegen konzentrierte Salzsäure, präpariert für eine Austauschhalbwertszeit von weniger als 10 Sekunden und geeignet für den Betrieb bei Temperaturen im Bereich von 373 K (100 °C) bis 473 K (200 °C),
  2. Ionenaustauschsäulen (zylindrisch) mit einem Durchmesser größer als 1.000 mm, hergestellt aus oder geschützt mit Materialien, die resistent sind gegen konzentrierte Salzsäure (z.B. Titan oder fluorkohlenwasserstoffhaltige Kunststoffe) und die geeignet sind zum Betrieb bei Temperaturen im Bereich von 373 K (100 °C) bis 473 K (200 °C) und Drücken oberhalb 0,7 MPa,
  3. Ionenaustausch-Rückflusssysteme (chemische oder elektrochemische Oxidations- oder Reduktionssysteme) zur Wiederaufbereitung der chemischen Reduktions- oder Oxidationsmittel, die in Anreicherungskaskaden nach dem Ionenaustauschverfahren benutzt werden;
g) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für Anlagen zur Isotopentrennung nach dem atomaren "Laserverfahren (AVLIS = Atomic Vapour Laser Isotope Separation), wie folgt:
  1. Hochleistungs-Elektronenstrahlkanonen, linienbestrahlend oder rasternd, mit einer Auftreffleistung von mehr als 2,5 kW/cm zur Verwendung in Uranverdampfungssystemen,
  2. Handhabungssysteme für flüssiges Uranmetall oder Uranlegierungen, bestehend aus Tiegeln, hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten wärme- und korrosionsbeständigen Materialien (z.B. Tantal, yttriumoxid(Y2O3)-beschichtetem Grafit, Grafit, beschichtet mit anderen Oxiden "Seltener Erden", oder Mischungen daraus) und Ausrüstung zur Kühlung der Tiegel,

Anmerkung: Siehe auch Nummer 2A225.

  3. Product(angereichertes Uran)- und Tails("abgereichertes Uran")-Sammler, hergestellt aus oder beschichtet mit Materialien, die wärme- und korrosionsbeständig gegenüber Uranmetalldampf oder flüssigem Uran sind, wie yttriumoxid(Y2O3)-beschichteter Grafit oder Tantal,
  4. Behälter für Separatoren (zylindrische oder rechteckige Kessel) zur Aufnahme der Uranmetalldampfquelle, der Elektronenstrahlkanone und der Sammler für Product(angereichertes Uran) und Tails("abgereichertes Uran"),
  5. "Laser" oder "Lasersysteme zur Trennung von Uranisotopen mit einer Wellenlängenstabilisierung, geeignet für den Betrieb über längere Zeitabstände;
Anmerkung: Siehe auch Nummern 6A005 und 6A205.
h) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für Anlagen zur Isotopentrennung nach dem molekularen "Laser" verfahren (MLIS = Molecular Laser Isotope Separation) oder nach dem laserangeregten chemischen Verfahren (CRISLa = Chemical Reaction by Isotope Selective Laser Activation), wie folgt:
  1. Überschallexpansionsdüsen zur Kühlung von Mischungen aus UF6und Trägergas auf Temperaturen kleiner/gleich 150 K (-123 °C), hergestellt aus "UF6-resistenten Werkstoffen",
  2. Uranpentafluorid(UF5)-Product-Sammler, bestehend aus Filter, Prallabscheider, Zyklonen oder Kombinationen daraus, hergestellt aus UF5/"UF6-resistenten Werkstoffen",
  3. Kompressoren, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", und Kompressorwellendichtungen hierfür;
  4. Ausrüstung zur Fluorierung von UF5(fest) zu UF6 (gasförmig),
  5. Verfahrenssysteme zur Trennung von UF6und Trägergas (z.B. Stickstoff oder Argon), einschließlich:
    a) Tieftemperatur-Wärmetauscher und -Trennanlagen, geeignet für Temperaturen kleiner/gleich 153 K (-120 °C),
    b) Tieftemperatur-Kühlgeräte, geeignet für Temperaturen kleiner/gleich 153 K (-120 °C),
    c) UF6-Kühlfallen, geeignet für Temperaturen kleiner/gleich 253 K (-20 °C),
  6. "Laser` oder "Lasersysteme zur Trennung von Uranisotopen mit einer Wellenlängenstabilisierung, geeignet für den Betrieb über längere Zeitabstände;
Anmerkung: Siehe auch Nummern 6A005 und 6A205.
i) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Plasmatrennverfahren, wie folgt:
  1. Mikrowellenleistungsquellen und -sender zur Produktion oder Beschleunigung von Ionen mit einer Ausgangsfrequenz größer als 30 GHz und einer mittleren Ausgangsleistung größer als 50 kW,
  2. Anregungsspulen für Radiofrequenzen größer als 100 kHz und geeignet für eine mittlere Leistung größer als 40 kW,
  3. Uranplasmaerzeugungssysteme,
  4. Handhabungssysteme für flüssiges Uranmetall oder Uranlegierungen, bestehend aus Tiegeln, hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten wärme- und korrosionsbeständigen Materialien (z.B. Tantal, yttriumoxid(Y2O3)-beschichtetem Grafit, Grafit, beschichtet mit anderen Oxiden "Seltener Erden", oder Mischungen daraus) und Ausrüstung zur Kühlung der Tiegel,

Anmerkung: Siehe auch Nummer 2A225.

  5. Product(angereichertes Uran)- und Tails("abgereichertes Uran")-Sammler, hergestellt aus oder geschützt mit Materialien, die wärme- und korrosionsbeständig gegenüber Urandampf sind, wie yttriumoxid(Y2O3)-beschichteter Grafit oder Tantal,
  6. Separatorbehälter (zylindrisch) zur Aufnahme der Uranplasmaquelle, Anregungsspulen der Radiofrequenz und der Product- und Tails-Sammler und hergestellt aus geeigneten nichtmagnetischen Materialien (z.B. Edelstahl);
j) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Trennprozess nach dem elektromagnetischen Verfahren, wie folgt:
  1. Einzel- oder Mehrfach-Ionenquellen, die eine Strahlquelle enthalten, Ionisierer und Strahlbeschleuniger, hergestellt aus geeigneten Materialien (z.B. Grafit, Edelstahl oder Kupfer) und geeignet zur Erzeugung eines Gesamtionenstroms größer/gleich 50 mA,
  2. Ionenkollektorplatten zum Aufsammeln von angereicherten oder abgereicherten Uranionenstrahlen, die zwei oder mehr Spalte einschließlich Sammelbehälter enthalten und hergestellt sind aus geeigneten nichtmagnetischen Materialien (z.B. Grafit oder Edelstahl),
  3. Vakuumbehälter für elektromagnetische Uranseparatoren, hergestellt aus nichtmagnetischen Materialien (z.B. Edelstahl) und konstruiert zum Betrieb bei Drücken kleiner/gleich 0,1 Pa,
  4. Magnetpolstücke mit einem Durchmesser größer als 2 m,
  5. Hochspannungsversorgungen für Ionenquellen mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) geeignet für kontinuierlichen Betrieb,
    b) Ausgangsspannung größer/gleich 20.000 V,
    c) Ausgangsstrom größer/gleich 1 aund
    d) Spannungsstabilisierung besser als 0,01 % über eine Zeitdauer von 8 Stunden,
    Anmerkung: Siehe auch Nummer 3A227.
  6. Leistungsversorgungen für die Magnete (Hochleistung, Gleichstrom) mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) geeignet für kontinuierlichen Betrieb mit einem Ausgangsstrom größer/ gleich 500 a bei einer Spannung größer/gleich 100 Vund
    b) Strom- oder Spannungsstabilisierung besser als 0,01 % über eine Zeitdauer von 8 Stunden.
    Anmerkung: Siehe auch Nummer 3A226.

0B002*

[T]

Zusatzsysteme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für von Nummer 0B001 erfasste Anlagen zur Isotopentrennung, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", wie folgt:

a) Speiseautoklaven, Öfen oder Systeme, mit denen UF6zum Anreicherungsort geleitet wird;
b) Desublimierer (Phasenübergang gasförmigfest) oder Kühlfallen zur Entnahme von UF6aus dem Anreicherungsprozess und zur nachfolgenden Weiterleitung mittels Heizung;
c) Product- und Tails-Ausspeisesysteme zur Weiterleitung von UF6 in Behälter;
d) Verflüssigungs- oder Erstarrungsstationen zur Entnahme von UF6aus dem Anreicherungsprozess mittels Kompression, Kühlung und Umwandlung von UF6in die flüssige oder feste Form;
e) Rohr- und Verteilersysteme, besonders konstruiert zur Führung von UF6innerhalb von Gasdiffusions-, Zentrifugen- oder aerodynamischen Kaskaden;
f) 1. Vakuumrohrleitungssysteme oder Vakuumsammelleitungen mit einem Durchsatz von mindestens 5 m3 pro Minuteoder
  2. Vakuumpumpen, besonders konstruiert zum Gebrauch in UF6-haltiger Atmosphäre;
g) UF6-Massenspektrometer/Ionenquellen, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Aufnahme von Online-Proben des Beschickungsgutes (feed), Products oder Tails des UF6-Gasstromes und mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Auflösungsvermögen von 1 amu (atomic mass units) für Massen größer als 320 amu,
  2. Ionenquellen, hergestellt aus oder beschichtet mit Nichrom oder Monel bzw. vernickelt,
  3. Elektronenstoß-Ionenquellenund
  4. Kollektorsystem, geeignet für die Isotopenanalyse.

0B003 *

[T]

Anlagen zur Konversion von Uran und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:

a) Systeme zur Umwandlung von Uranerzkonzentraten zu UO3;
b) Systeme zur Umwandlung von UO3 zu UF6;
c) Systeme zur Umwandlung von UO3 zu UO2;
d) Systeme zur Umwandlung von UO2zu UF4;
e) Systeme zur Umwandlung von UF4zu UF6;
f) Systeme zur Umwandlung von UF4zu Uranmetall;
g) Systeme zur Umwandlung von UF6zu UO2;
h) Systeme zur Umwandlung von UF6zu UF4;
i) Systeme zur Umwandlung von UO2zu UCl4.

0B004*

[T]

Anlagen zur Herstellung oder Konzentration von Schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:

a) Anlagen zur Herstellung von Schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen wie folgt:
  1. Schwefelwasserstoff-Wasser-Austauschanlagen,
  2. Ammoniak-Wasserstoff-Austauschanlagen;
b) Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
  1. Schwefelwasserstoff-Wasser-Austauschkolonnen, hergestellt aus kohlenstoffarmem Stahl (z.B. ASTM A516) mit Durchmessern von 6 m bis 9 m, geeignet zum Betrieb bei Drücken größer/gleich 2 MPa und mit einer Materialstärke, die eine Korrosion von 6 mm oder mehr erlaubt,
  2. einstufige Niederdruck (d. h. 0,2 MPa)-Zentrifugalgebläse oder Kompressoren für die Umwälzung von Schwefelwasserstoffgas (d. h. Gas mit mehr als 70 % H2S) mit einem Durchsatz größer/gleich 56 m3/s bei einem Ansaugdruck größer/gleich 1,8 MPa und ausgestattet mit Dichtungen, konstruiert zum Gebrauch bei feuchtem Schwefelwasserstoff,
  3. Ammoniak-Wasserstoff-Austauschkolonnen mit einer Höhe größer/gleich 35 m und Durchmessern von 1,5 m bis 2,5 m, geeignet zum Betrieb bei Drücken größer als 15 MPa,
  4. Kolonneneinrichtungen, einschließlich Stufenreaktoren, und Stufenpumpen, einschließlich Tauchpumpen, zur Produktion von Schwerem Wasser nach dem Ammoniak-Wasserstoff-Austauschverfahren,
  5. Ammoniak-Cracker mit Betriebsdrücken größer/gleich 3 MPa zur Produktion von Schwerem Wasser nach, dem Ammoniak-Wasserstoff-Austauschverfahren,
  6. Infrarot-Absorptionsanalysegeräte, geeignet zur laufenden (online) Messung des Wasserstoff-Deuterium-Verhältnisses bei Deuterium-Konzentrationen größer/gleich 90 Gew.-%,
  7. katalytische Verbrennungsanlagen zur Umwandlung von angereichertem Deuteriumgas zu Schwerem Wasser nach dem Ammoniak-Wasserstoff-Austauschverfahren,
  8. vollständige Systeme zur Anreicherung oder Reinigung (upgrade systems) von Schwerem Wasser oder Säulen hierfür, zur Anreicherung oder Reinigung von Schwerem Wasser auf Reaktorkonzentration.

0B005*

[T]

Anlagen, besonders konstruiert für die Herstellung von "Kernreaktor"-Brennelementen, und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür.

Anmerkung:
Eine Anlage, besonders konstruiert für die Herstellung von "Kernreaktor"-Brennelementen, schließt Ausrüstung ein, die

a) üblicherweise mit dem Kernmaterial im Produktionsfluss in unmittelbaren Kontakt kommt oder dieses bearbeitet oder den Produktionsfluss steuert,
b) das Kernmaterial innerhalb der Umhüllung verschließt,
c) die Unversehrtheit der Umhüllung oder des Verschlusses prüftoder
d) die Endbehandlung des umschlossenen Brennstoffs prüft.

0B006*

[T]

Anlagen für die Wiederaufarbeitung bestrahlter "Kernreaktor"-Brennelemente und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür.

Anmerkung:
Nummer 0B006 schließt ein:

a) Anlagen für die Wiederaufarbeitung von bestrahlten " Kernreaktor"-Brennelementen, einschließlich Ausrüstung und Bestandteile, die üblicherweise mit dem bestrahlten Kernbrennstoff den Hauptkernmaterialien und den Spaltprodukten der Prozessströme in direkten Kontakt kommen oder diese direkt steuern,
b) Brennelementzerhacker- oder -Schreddermaschinen, d. h. fernbediente Ausrüstung zum Zerschneiden, Zerhacken, Schreddern oder Abscheren von bestrahlten "Kernreaktor"-Brennelementen, -stäben oder -stabbündeln,
c) Auflösetanks und kritikalitätssichere Tanks (z.B. mit kleinem Durchmesser, ring- oder plattenförmige Tanks), besonders konstruiert oder hergerichtet zur Auflösung bestrahlten "Kernreaktor"-Brennstoffs, beständig gegen heiße, hochkorrosive Flüssigkeiten und geeignet, fernbedient befüllt und gewartet zu werden,
d) Gegenstrom-Lösungsextraktoren und Ionenaustauscher, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung in einer Anlage zur Wiederaufarbeitung von bestrahltem "natürlichen Uran", " abgereicherten Uran " oder "besonderen spaltbaren Material ",
e) Aufbewahrungs- oder Lagerbehälter, besonders konstruiert, um Kritikalitätssicherheit zu gewährleisten und den korrosiven Eigenschaften von Salpetersäure standzuhalten,

Ergänzende Anmerkung:
Aufbewahrungs- oder Lagerbehälter können folgende Eigenschaften besitzen:

  1. Wände oder innere Strukturen mit einem Boräquivalent (berechnet für alle Anteile gemäß Anmerkung zu Nummer 0C004) von mindestens 2 %,
  2. einen maximalen Durchmesser von 175 mm bei zylindrischen Behälternoder
  3. eine maximale Breite von 75 mm bei platten- oder ringförmigen Behältern.
f) Prozesssteuerungseinrichtungen, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Überwachung oder Steuerung der Wiederaufarbeitung von bestrahltem "natürlichen Uran", "abgereicherten Uran" oder "besonderen spaltbaren Material".

0B007*

[T]

Anlagen zur Konversion von Plutonium und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:

a) Systeme zur Umwandlung von Plutoniumnitrat in Plutoniumoxid;
b) Systeme zur Herstellung von Plutoniummetall.

0C Werkstoffe und Materialien

0C001

[T]

"Natürliches Uran" oder "abgereichertes Uran" oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat, sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält.

Anmerkung:
Nummer 0C001 erfasst nicht:

a) Mengen bis zu vier Gramm "natürlichen Urans" oder " abgereicherten Urans", wenn es in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten ist,
b) " abgereichertes Uran", besonders hergestellt für folgende, nichtnukleare, zivile Verwendungszwecke:

1. Abschirmungen,

2. Verpackungen,

3. Ballast mit einer Masse kleiner/gleich 100 kg,

4. Ausgleichsgewichte mit einer Masse kleiner/gleich 100 kg.
c) Legierungen mit weniger als 5 % Thorium,
d) thoriumhaltige keramische Erzeugnisse, die für nichtnukleare Zwecke hergestellt wurden.

0C002*

[T]

"Besonderes spaltbares Material".

Anmerkung:
Nummer 0C002 erfasst nicht Mengen bis zu vier "effektiven Gramm", wenn diese in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten sind.

0C003*

[T]

Deuterium, Schweres Wasser (Deuteriumoxid), andere Deuteriumverbindungen sowie Mischungen und Lösungen, in denen das Isotopenverhältnis von Deuterium zu Wasserstoff 1 : 5.000 überschreitet.

0C004*

[T]

Nuklearreiner Grafit mit einem "Boräquivalent" von weniger als 5 ppm und einer Dichte von mehr als 1,5 g/cm3.

Anmerkung: Siehe auch Nummer 1C107.

Anmerkung 1:
Nummer 0C004 erfasst nicht:

  1. Erzeugnisse aus Grafit mit einer Masse kleiner als 1 kg, soweit diese nicht zur Verwendung in einem Kernreaktor besonders konstruiert oder hergerichtet sind,
  2. Grafitpulver.

Anmerkung 2:
In Nummer 0C004 wird "Boräquivalent" (BÄ) definiert als Summe der BÄZ für Verunreinigungen (ausgenommen BÄKohlenstoff da Kohlenstoff nicht als Verunreinigung angesehen wird) einschließlich Bor, wobei:

Z(ppm) = UF x Konzentration des Elementes Z in ppm

mit UF als Umrechnungsfaktor σZx AB/ σBx AZ

dabei bedeuten:

σB(sigma B) und σZ(sigma Z) die Wirkungsquerschnitte (in barn) für die Absorption thermischer Neutronen für Bor und das Element Z, ABund AZdie Atomgewichte der natürlich vorkommenden Elemente Bor und Z.

0C005*

[T]

Besonders hergerichtete Verbindungen oder Pulver zur Herstellung von Gasdiffusionstrennwänden, resistent gegen UF6(z.B. Nickel oder Verbindungen, die 60 Gew.-% oder mehr Nickel enthalten, Aluminiumoxid und vollfluorierte Kohlenwasserstoff-Polymere), mit einer Reinheit von 99,9 Gew.-% oder mehr und einer mittleren Korngröße kleiner als 10 µm gemäß ASTM-Standard B 330 sowie einem hohen Grad einheitlicher Korngrößen.

0D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

0D001*

[T]

"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern, die von dieser Kategorie erfasst werden.

0E Technologie

0E001*

[T]

"Technologie" entsprechend der Nukleartechnologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern, die von dieser Kategorie erfasst werden.

Kategorie 1 - Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine

1a Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

1A001

[W]

Bauteile aus fluorierten Verbindungen wie folgt:

a) Verschlüsse, Dichtungen, Dichtungsmassen oder Brennstoffblasen (fuel bladders), besonders konstruiert für "Luftfahrzeug"- und Raumfahrtanwendungen, zu über 50 Gew.-% aus einem der von Unternummer 1C009b oder 1C009c erfassten Werkstoffe hergestellt;
b) piezoelektrische Polymere und Copolymere, hergestellt aus Vinylidenfluorid, erfasst von UnterNummer 1C009a, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. in Form einer Plane oder einer Folieund
  2. mit einer Dicke größer als 200 µm;
c) Verschlüsse, Dichtungen, Ventilsitze, Blasen oder Membrane mit allen folgenden Eigenschaften:
1. hergestellt aus Fluorelastomeren, die mindestens eine Vinylethergruppe als Strukturbaustein enthalten,und
2. besonders konstruiert für "Luftfahrzeug"- und Raumfahrt- oder für ,Flugkörper'-Anwendungen.

Anmerkung:
"Flugkörper" im Sinne von Unternummer 1A001c bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme.

1A002

[W, M, N]

"Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate mit einer der folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: Siehe auch Nummern 1A202, 9A010 und 9A110.

a) bestehend aus einer organischen "Matrix" und aus von Unternummer 1C010c, 1C010d oder 1C010e erfassten Materialienoder
b) bestehend aus einer Metall- oder Kohlenstoff-"Matrix" und aus einem der folgenden Materialien:
  1. "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) "spezifischer Modul" größer als 10,15 x 106 mund
    b) "spezifische Zugfestigkeit" größer als 17,7 x 104 moder
  2. Werkstoffe, die von Unternummer 1C010c erfasst werden.
  Anmerkung 1:
Nummer 1A002 erfasst nicht "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxyharzimprägnierten "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, sofern sie nicht größer sind als 100 cm x 100 cm.

Anmerkung 2:
Nummer 1A002 erfasst nicht Fertig- oder Halbfertigprodukte, besonders konstruiert für rein zivile Verwendungen wie folgt:

  a) Sportartikel,
  b) Automobilindustrie,
  c) Werkzeugmaschinenindustrie,

d) medizinischer Bereich.

Anmerkung 3:
Unternummer 1A002b1 erfasst nicht Fertig- oder Halbfertigprodukte mit höchstens zwei Dimensionen verflochtener Filamente, besonders konstruiert für Verwendungen wie folgt:

a) Öfen zur Wärmebehandlung von Metallen;
  b) Ausrüstung zur Herstellung von Silizium-Rohkristallen.

1A003

[W]

Erzeugnisse aus von Unternummer 1C008a3 erfassten nichtfluorierten, polymeren Substanzen in Form von Folien, Planen, Bändern oder Streifen, mit einer der folgenden Eigenschaften:

a) Dicke größer als 0,254 mmoder
b) beschichtet oder laminiert mit Kohlenstoff, Grafit, Metallen oder magnetischen Substanzen.

Anmerkung:
Nummer 1A003 erfasst nicht Erzeugnisse, die mit Kupfer beschichtet oder laminiert sind, konstruiert für die Herstellung von elektronischen gedruckten Schaltungen.

Ergänzende Anmerkung:
Zu "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden in jeglicher Form siehe Unternummer 1C008a3

1A004

[W]

Schutz- und Nachweisausrüstung sowie Bestandteile, soweit nicht erfasst von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A), wie folgt:

Anmerkung: siehe auch Nummern 2B351 und 2B352.


a) Gasmasken, Filter und Ausrüstung zur Dekontamination, konstruiert oder modifiziert zur Abwehr eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

  1. biologische Agenzien "für den Kriegsgebrauch",

  2. radioaktive Materialien "für den Kriegsgebrauch",

  3. chemische Kampfstoffe (CW)oder

  4. "Reizstoffe", einschließlich:

    a) α-Bromobenzenacetonitril, (Brombenzylzyanid) (CA) (CAS 5798-79-8);

    b) [(2-Chlorophenyl) methylen] Propandinitril, (o-Chlorobenzyliden-malononitril) (CS) (CAS 2698-41-1);

    c) 2-Chloro- 1 -phenylethanon, Phenylalkylchlorid (ω-Chloroacetophenon) (CN) (CAS 532-27-4);

    d) Dibenz-(b,f)-1,4-oxazepin (CR) (CAS 257-07-8);

    e) 10-Chlor-5,10-dihydrophenarsazin, (Phenarsazinchlorid) (Adamsft), (DM) (CAS 578-94-9);

    f) N-Nonanoylmorpholin (MPA) (CAS 5299-64-9);

b) Schutzanzüge, Handschuhe und Schuhe, besonders konstruiert oder modifiziert zur Abwehr eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe:

  1. biologische Agenzien "für den Kriegsgebrauch",

  2. radioaktive Materialien "für den Kriegsgebrauch"oder

  3. chemische Kampfstoffe (CW);

c) ABC-Nachweisausrüstung, besonders konstruiert oder modifiziert zum Nachweis oder zur Identifizierung eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

  1. biologische Agenzien "für den Kriegsgebrauch",

  2. radioaktive Materialien "für den Kriegsgebrauch" oder

  3. chemische Kampfstoffe (CW);

d) Elektronische Ausrüstung, konstruiert zum automatisierten Nachweis oder zur automatisierten Identifizierung von Rückständen von "Explosivstoffen" unter Verwendung von Techniken der "Spurendetektion" (z.B. akustische Oberflächenwellen, Ionen-Mobilitäts-Spektrometrie, Differenzielle Mobilitäts-Spektrometrie, Massenspektrometrie).

Technische Anmerkung:
,Spurendetektion` ist definiert als die Fähigkeit, weniger als 1 ppm gasförmige Stoffe oder 1 mg feste oder flüssige Stoffe zu erkennen.

Anmerkung 1:
Unternummer 1 A004d erfasst nicht Ausrüstung, besonders konstruiert für den Einsatz in Laboratorien.

Anmerkung 2:
Unternummer 1A004d erfasst nicht kontaktlose Durchgangs-Sicherheitsschleusen.


Anmerkung: Nummer 1A004 erfasst nicht:
  1. Strahlendosimeter für den persönlichen Gebrauch,
  2. Ausrüstung, die durch Konstruktion oder Funktion auf den Schutz gegen bestimmte Gefahren im häuslichen Bereich und im gewerblichen Bereich, wie Bergbau, Steinbrüche, Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt, Abfallwirtschaft oder Nahrungsmittelindustrie, begrenzt ist.

Technische Anmerkungen:

  1. Nummer 1A004 schließt Ausrüstungen und Bestandteile ein, die für den Nachweis oder die Abwehr von radioaktivem Material "für den Kriegsgebrauch ", von biologischen Agenzien " für den Kriegsgebrauch", chemischen Kampfstoffen (CW), ,Simulanzien (Simuli)` oder Mitteln zur Bekämpfung von Unruhen (Reizstoffe) identifiziert wurden, nach nationalen Standards erfolgreich getestet wurden oder sich in anderer Weise als wirksam erwiesen haben, auch wenn diese Ausrüstungen oder Bestandteile in zivilen Bereichen wie Bergbau, Steinbrüche, Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt, Abfallwirtschaft oder Nahrungsmittelindustrie verwendet werden.
  2. ,Simulanzien (Simuli)` sind Substanzen oder Materialien, die anstelle toxischer Agenzien (chemische oder biologische) für Ausbildungs-, Forschungs-, Test- oder Evaluierungszwecke verwendet werden.

1A005

[W]

Körperpanzer und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die nicht gemäß militärischen Standards bzw. Spezifikationen oder hierzu äquivalenten Leistungsanforderungen hergestellt sind.

Anmerkung: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil IA).

Ergänzende Anmerkung:
Zur Erfassung von "faser- oder fadenförmige Materialien", die bei der Fertigung von Körperpanzern verwendet werden, siehe Nummer 1C010.

Anmerkung 1:
Nummer 1A005 erfasst nicht einzelne Körperpanzer oder Schutzbekleidung; wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden.

Anmerkung 2:
Nummer 1A005 erfasst nicht Körperpanzer, die nur zum frontalen Schutz gegen Splitter und Druckwellen von nichtmilitärischen Sprengkörpern konstruiert sind.

1A006

[W]

Ausrüstung, besonders konstruiert oder geändert für das Unschädlichmachen von un-konventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:

Anmerkung: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil IA).

  1. fernbediente Fahrzeuge;
  2. ,Disrupter`.

Technische Anmerkung:
,Disrupter` sind Geräte, besonders konstruiert, um Sprengkörper mittels Beschuss mit einem flüssigen, festen oder zerbrechlichen Projektil funktionsunfähig zu ma-chen.

Anmerkung:
Nummer 1A006 erfasst nicht Ausrüstung, wenn diese von ihrem Benutzer mitgeführt wird.

1A007 *

[W, N]

Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert um Ladungen und Vorrichtungen, die energetische Materialien enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:

Anmerkung: siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A), Nummern 3A229 UND 3A232.

a) Zündvorrichtungen für Explosivstoffdetonatoren, entwickelt zur Zündung der von Unternummer 1A007b erfassten Explosivstoffdetonatoren;
b) elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:

1. Brückenzünder (EB),

2. Brückenzünderdraht (EBW),

3. Slapperzünder,

4. Folienzünder (EFI).

Technische Anmerkungen:

  1. Anstelle des Begriffes Detonator wird auch der Begriff Sprengzünder oder Initialzünder verwendet.
  2. Die im Sinne der Unternummer 1A007b erfassten Detonatoren basieren auf einem elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt wird. Außer bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z.B. PETN (Pentaerythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter ein Zündhammer getrieben, der bei Auf-schlag auf eine Zündmasse die chemische Detonation startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zündhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzünder kann sich sowohl auf Brückenzünder als auch auf Slapperzünder beziehen.

1A008

[W]

Ladungen, Vorrichtungen und Bestandteile, wie folgt:

a) ,Hohlladungen` mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) über 90 g TNT-Äquivalentund
  2. einem Außendurchmesser der Einlage von größer/gleich 75 mm;

b) Schneidladungen mit allen folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

  1. einer Explosivstoffladung über 40 g/mund
  2. einer Breite von größer/gleich 10 mm;

c) Sprengschnüre mit einer Explosivstoffladung über 64 g/m;

d) Sprengschneider, die nicht von Unternummer 1A008b erfasst werden, und Trennwerkzeuge (severing tools) mit einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) über 3,5 kg TNT-Äquivalent.

Technische Anmerkung:
,Hohlladungen` sind Sprengladungen, speziell geformt, um die Wirkung einer Explosivstoffdetonation zu konzentrieren und zu richten

1A102

[M]

Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Komponenten, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.

1A202

[N]

"Verbundwerkstoff"-Strukturen, soweit nicht erfasst von Nummer 1 A002, in Rohrform und mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: Siehe auch Nummern 9A010 und 9A110.

  1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mmund
  2. hergestellt aus beliebigen "faser- oder fadenförmigen Materialien" gemäß Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C210a oder aus Prepreg-Materialien aus Kohlenstoff gemäß Unternummer 1C210c.

1A225

[N]

Platinierte Katalysatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion.

1A226

[N]

Besonders hergerichtete Füllstoffe, die zur Trennung von Schwerem Wasser aus Wasser verwendet werden können, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. hergestellt aus Phosphorbronze-Geflecht, chemisch behandelt zur Verbesserung der Benetzbarkeitund
  2. konstruiert zur Verwendung in Vakuum-Destillationskolonnen.

1A227

[N]

Strahlenschutzfenster hoher Dichte (z.B. Bleiglas) mit allen folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Rahmen hierfür:

  1. Fläche größer als 0,09 m2 auf der ,aktivitätsfreien Seite',
  2. Dichte größer als 3 g/cm3und
  3. Dicke größer/gleich 100 mm.

Technische Anmerkung:
"Aktivitätsfreie Seite" im Sinne von Nummer 1A227 bezeichnet die Sichtfläche des Fensters, die bei der Soll-Anwendung der niedrigsten Strahlung ausgesetzt ist.

1B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

1B001

[W]

Ausrüstung für die Herstellung der von Nummer 1A002 oder 1C010 erfassten Fasern, Prepregs, Preforms oder "Verbundwerkstoffe" wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

Anmerkung: Siehe auch Nummern 1B101 und 1B201. [M, N]

a) Faserwickelmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien";
[M]
b) Bandlegemaschinen oder Faserlegemaschinen (tow-placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern, Fasern (tow) oder Bahnen (Matten) in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und "Flugkörper"-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen";

Anmerkung:
"Flugkörper" im Sinne von Unternummer IB001b bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme.

[M]
c) mehrfachgerichtete und mehrdimensionale Web- oder "Interlacing"-Maschinen einschließlich Anpassungsteilen und Umbauteilsätzen zum Weben, Stricken, Wirken, Flechten oder Umspinnen von Fasern für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen;

Technische Anmerkung:
"Interlacing"-Verfahren im Sinne von Unternummer IB001c schließen Stricken und Wirken ein.

Anmerkung:
Unternummer 1B001c erfasst nicht Textilmaschinen, die nicht für die oben genannten Endverwendungen geändert worden sind.

d) Ausrüstung, besonders konstruiert oder angepasst für die Herstellung von Verstärkungsfasern, wie folgt:
[M]
  1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (wie Polyacrylnitril, Rayon, Pech oder Polycarbosilan) in Kohlenstofffasern oder Siliziumkarbidfasern, einschließlich besonderer Vorrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,
[M]
  2. Ausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate zur Fertigung von Siliziumkarbidfasern,
  3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z.B. Aluminiumoxid),
  4. Ausrüstung für die Umwandlung durch Wärmebehandlung von aluminiumhaltigen Faser-Preforms in Aluminiumoxid-Fasern;
[M]
e) Ausrüstung zur Herstellung der von Unternummer IC010e erfassten Prepregs durch Heißschmelz-Verfahren;
f) Ausrüstung für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, besonders konstruiert für "Verbundwerkstoffe", wie folgt:

1. Röntgentomografiesysteme für die dreidimensionale Fehlerprüfung,

2. numerisch gesteuerte Ultraschallprüfmaschinen, bei denen die Bewegungen zur Positionierung der Sender oder Empfänger simultan in vier oder mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, um den dreidimensionalen Konturen des Prüflings zu folgen.

1B002

[W M]

Ausrüstung zum Herstellen von Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierten Werkstoffen, besonders konstruiert zur Vermeidung von Verunreinigungen und besonders konstruiert zur Verwendung in einem der in Unternummer 1C002c2 genannten Verfahren.

Anmerkung: Siehe auch Nummer 1B102.

1B003

[W]

Werkzeuge, Matrizen, Formen oder Spannvorrichtungen für das "superplastische Umformen" oder "Diffusionsschweißen" von Titan oder Aluminium oder deren Legierungen, besonders konstruiert zur Fertigung eines der folgenden Güter:

a) Strukturen für die Luft- und Raumfahrt,
b) Motoren für "Luftfahrzeuge" oder Raumfahrtoder
c) besonders konstruierte Bauteile für Strukturen, die von Unternummer 1B003a erfasst werden, oder für Motoren, die von Unternummer 1B003b erfasst werden.

1B101

[M]

Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B001 erfasst wird, für die "Herstellung" von Struktur-"Verbundwerkstoffen", wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

[M]

Anmerkung: Siehe auch Nummer 1B201.

Anmerkung:
Von Nummer 1B101 erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör schließt Gussformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Gießen, Sintern oder Kleben von " Verbundwerkstoff"-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus ein.

[N]

a) Faserwickelmaschinen oder Faserlegemaschinen (fibre placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoft-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür:
b) Bandlegemaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und "Flugkörper"-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen";
c) Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die "Herstellung" von "faser- oder fadenförmigen Materialien", wie folgt:
  1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (z.B. Polyacrylnitril, Rayon oder Polycarbosilan) einschließlich besonderer Einrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,
  2. Ausrüstung für die Beschichtung aus der Gasphase (VD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate,
  3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z.B. Aluminiumoxid);
d) Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, erfasst von Nummer 9C110.

Anmerkung:
Von Unternummer 1B101d erfasste Ausrüstung schließt Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies) ein.

1B102

[M]

"Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, die nicht von Nummer 1 B002 erfasst wird und Bestandteile wie folgt:

Anmerkung: Siehe Auch Unternummer 1B115B.

a) "Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, verwendbar zur "Herstellung" von kugelförmigen oder atomisierten Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, 1C111al, 1C111a2 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I a Nummer C008) erfasst werden, in einer kontrollierten Umgebung;
b) besonders konstruierte Bestandteile für "Herstellungsausrüstung", die von Nummer 1B002 oder Unternummer 1B102a erfasst werden.
Anmerkung:
Nummer 1B102 schließt ein:
a) Plasmageneratoren (high frequency arcjet), geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung.
b) "Elektroburst"-Ausrüstung, geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung.
c) Ausrüstung, geeignet zur "Herstellung" von kugelförmigen Aluminiumpulvern durch Pulverisieren einer Schmelze unter Schutzgas (z.B. Stickstoff).

1B115

[M]

Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B002 oder 1B102 erfasst wird, für die "Herstellung" von Treibstoffen oder Treibstoffzusätzen, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

a) "Herstellungsausrüstung" für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flüssigtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I a Nummer C008) erfasst werden;
b) "Herstellungsausrüstung" für die "Herstellung", Handhabung, das Mischen, Aushärten, Gießen, Pressen, Bearbeiten, Extrudieren oder die Abnahmeprüfung von Festtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I a Nummer C008) erfasst werden.

Anmerkung:
Unternummer 1B115b erfasst nicht Chargenmischer, Durchlaufinischer oder Strahlmühlen. Für die Erfassung von Chargenmischern, Durchlaufmischern oder Strahlmühlen siehe Nummer 1B117, 1B118 oder 1B119.

Anmerkung 1:
Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung militärischer Güter: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil1 a Nummer 0018).

Anmerkung 2:
Nummer 1B115 erfasst nicht Ausrüstung für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Borkarbid.

1B116

[M]

Düsen, besonders konstruiert zur Fertigung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) und bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.

1B117

[M]

Chargenmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit Temperaturregelung der Mischkammer und allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

a) Gesamtfassungsvermögen größer/gleich 110 1und
b) mindestens einer exzentrischen Misch-/Knetwelle.

1B118

[M]

Durchlaufmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung der Mischkammer und einer der folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

a) zwei oder mehrere Misch-/Knetwellenoder
b) eine einzige rotierende und oszillierende Welle mit Zähnen/Nocken sowohl auf der Welle als auch innen im Mischkammergehäuse.

1B119

[M]

Strahlmühlen (fluid energy mills), geeignet zum Zerkleinern oder Zermahlen von Materialien, die von Unternummer 1C011a, IC011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I a Nummer C008) erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

1B201

[N]

Faserwickelmaschinen, soweit nicht erfasst von Nummer 1B001 oder 1B101, und zugehörige Ausrüstung wie folgt:

a) Faserwickelmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert,
  2. besonders konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien"und
  3. geeignet zum Wickeln zylindrischer Rotoren mit Durchmessern zwischen 75 mm und 400 mm und Längen größer/gleich 600 mm;
b) Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden;
c) Präzisionsdorne für Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden.

1B225

[N]

Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 250 g Fluor je Stunde.

1B226*

[N]

Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 ma liefern können, oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.

Anmerkung:

Nummer 1B226 schließt Separatoren ein:

a) die stabile Isotope anreichern können;
b) mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und außerhalb des magnetischen Feldes.

1B227

[N]

Konverter oder Ausrüstung für die Ammoniak-Synthese, bei der das Synthesegas (Stickstoff und Wasserstoff) einer Ammoniak-Wasserstoff-Hochdruck-Austauschkolonne entnommen und das synthetisierte Ammoniak in die Kolonne zurückgeführt wird.

1B228

[N]

Wasserstoff-Tieftemperaturdestillationskolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:

a) konstruiert zum Einsatz bei Betriebstemperaturen kleiner/gleich 35 K (-238 °C),
b) konstruiert zum Einsatz bei Betriebsdrücken von 0,5 bis 5 MPa,
c) hergestellt aus:
  1. rostfreien Stählen der Serie 300 mit niedrigem Schwefelgehalt und mit einer austenitischen Korngrößenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüberoder
  2. vergleichbaren tieftemperatur- und wasserstoffverträglichen Werkstoffenund
d) mit einem Innendurchmesser größer/gleich 1 m und effektiven Längen größer/ gleich 5 m.

1B229

[N]

Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen und ,interne Kontaktoren', wie folgt:

Anmerkung:
Kolonnen, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von Schwerem Wasser: Siehe Nummer 0B004.

a) Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Betrieb bei Nenndrücken größer/gleich 2 MPa,
  2. hergestellt aus kohlenstoffarmem Stahl mit einer austenitischen Korngrößenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüber und
  3. Durchmesser größer/gleich 1,8 m;
b) "Interne Kontaktoren" für Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen erfasst in Unternummer 1B229a.

Technische Anmerkung:
"Interne Kontaktoren" der Kolonnen sind segmentierte Böden mit einem effektiven Verbunddurchmesser größer/gleich 1,8 m, konstruiert zur Erleichterung der Gegenstromextraktion und hergestellt aus rostfreien Stählen mit einem Kohlenstoffgehalt kleiner/gleich 0,03 %. Hierbei kann es sich um Siebböden, Ventilböden, Glockenböden oder Turbogridböden handeln.

1B230

[N]

Umwälzpumpen für Kaliumamid-Katalysatoren (Kontaktmittel) in verdünnter oder konzentrierter Lösung in flüssigem Ammoniak (KNH2/NH3) mit allen folgenden Eigenschaften:

a) hermetisch dicht,
b) Leistung größer als 8,5 m3/hund
  mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. für konzentrierte Kaliumamidlösungen größer/gleich 1 % bei einem Arbeitsdruck von 1,5 bis 60 MPaoder
  2. für verdünnte Kaliumamidlösungen kleiner als 1 % bei einem Arbeitsdruck von 20 bis 60 MPa.

1B231*

[N]

Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:

a) Anlagen oder Einrichtungen für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder Handhabung von Tritium;
b) Ausrüstung für Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen, wie folgt:
  1. Wasserstoff- oder Helium-Kälteaggregate, die auf 23 K (-250 °C) oder weniger kühlen können, mit einer Wärmeabfuhrkapazität größer als 150 W;
  2. Wasserstoffisotopen-Speicher- oder Reinigungssysteme mit Metallhydriden als Speicher- oder Reinigungsmedium.

1B232

[N]

Expansionsturbinen oder Expansions-Kompressionsturbinen-Sätze, mit allen folgenden Eigenschaften:

a) konstruiert für den Betrieb bei Ausgangstemperaturen kleiner/gleich 35 K (-238 °C)und
b) konstruiert für einen Wasserstoffgas-Durchsatz größer/gleich 1.000 kg/h.

1B233 *

[N]

Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Ausrüstung hierfür, wie folgt:

a) Anlagen oder Einrichtungen für die Trennung von Lithiumisotopen;
b) Ausrüstung für die Trennung von Lithiumisotopen, wie folgt:
  1. Flüssigflüssig-Füllkörper-Extraktions-Kolonnen, besonders konstruiert für Lithiumamalgame,
  2. Quecksilber- oder Lithium-Amalgampumpen,
  3. Lithiumamalgam-Elektrolysezellen,
  4. Verdampfer für konzentrierte Lithiumhydroxid-Lösung.

1C Werkstoffe und Materialien

Technische Anmerkung:
Metalle und Legierungen:
Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen im Sinne der Nummern 1C001 bis 1C012 die Begriffe Metalle und Legierungen folgende Roh- und Halbzeugformen:
Rohformen:
Anoden, Kugeln, Barren (einschließlich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen, Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge, Schwamm, Stangen.

Halbzeugformen (auch überzogen, plattiert, gebohrt oder gestanzt):

a) Geformte oder bearbeitete Materialien, hergestellt durch Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Schlagstrangpressen, Pressen, Granulieren, Pulverisieren und Mahlen, wie folgt:
Winkel, U-Profile, Ronden, Scheiben, Staub, Schuppen, Folien und Blattmetall, Schmiedestücke, Platten, Pulver, Press- und Stanzstücke, Bänder, Ringe, Stäbe (einschließlich nicht umhüllter Schweißstäbe, Drahtstangen und Walzdraht), Profile aller Art, Formstücke, Bleche, Streifen, Rohre und Röhren (einschließlich solcher mit runden, quadratischen oder sonstigen Querschnitten), gezogener oder stranggepresster Draht.
b) Gussmaterialien, hergestellt durch Gießen in Sand, Kokillen, Formen aus Metall, Gips oder anderen Materialien, einschließlich Druckguss, Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen.

Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von nicht gelisteten, angeblich fertigen Formen, die in Wirklichkeit aber Roh- oder Halbzeugformen darstellen.

1C001 *

[W,M]

Werkstoffe, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:

Anmerkung: Siehe auch Nummer 1C101.

a) Werkstoffe für die Absorption von Frequenzen größer als 2 x 108 Hz und kleiner als 3 x 1012 Hz;
Anmerkung:
Unternummer 1C001a erfasst nicht:
  a) Absorptionsmittel (absorber) aus haarförmigen natürlichen oder synthetischen Fasern mit nichtmagnetischen Einlagerungen für die Absorption,
  b) Absorptionsmittel (absorber) mit nichtebener Einfallfläche, einschließlich Pyramiden, Kegeln, Keilen und gefalteten Oberflächen, die keinen Magnetverlust haben,
  c) ebene Absorptionsmittel (absorber) mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
      a) Schaumkunststoffen (biegsam oder nichtbiegsam) mit eingelagertem Kohlenstoff oder organischen Werkstoffen einschließlich Bindemitteln, mit Rückstrahlung (Echo) größer als 5 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 450 K (177 °C) zu widerstehen,oder
      b) keramischen Werkstoffen mit Rückstrahlung (Echo) größer als 20 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 800 K (527 °C) zu widerstehen,
      TechnischeAnmerkung:
Probekörper für Absorptionstests gemäß Anmerkung 1.c.1. zu Unternummer 1C001a sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen der Mittenfrequenz bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils gegeben werden
    2. Zugfestigkeit kleiner als 7 x 106 N/m2und
    3. Druckfestigkeit kleiner als 14 x 106 N/m2,
  d) ebene Absorptionsmittel aus gesintertem Ferrit mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. spezifische Dichte größer als 4,4und
    2. maximale Betriebstemperatur 548 K (275 °C).
  Anmerkung 2:
Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.
b) Werkstoffe für die Absorption von Frequenzen größer als 1,5 x 1014 Hz und kleiner als 3,7 x 1014 Hz und nicht transparent für sichtbares Licht;
c) eigenleitfähige polymere Werkstoffe mit einer "elektrischen Volumenleitfähigkeit" größer als 10.000 S/m (Siemens pro m) oder einem "Schicht-/Oberflächenwiderstand" kleiner als 100 Ohm/Flächenquadrat, auf der Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Polymere:
  1. Polyanilin,
  2. Polypyrrol,
  3. Polythiophen,
  4. Polyphenylenvinylenoder
  5. Polythienylenvinylen. Technische
  Anmerkung:
Die elektrische Volumenleitfähigkeit' und der ,Schicht-/Oberflächenwiderstand' werden gemäß ASTM D-257 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.

1C002

[W]

Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe wie folgt: Anmerkung: Siehe auch Nummer 1C202.

Anmerkung:
Nummer 1C002 erfasst nicht Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe für die Beschichtung von Substraten.

Technische Anmerkungen:

1. Die von Nummer 1C002 erfassten Metalllegierungen sind solche, die einen höheren Gewichtsanteil des genannten Metalls enthalten als von jedem anderem Element.
2. Der Zeitstandskennwert wird gemäß ASTM-Standard E-139 oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt.
3. Die Ermüdung bei geringer Lastspielzahl wird gemäß ASTM-Standard E-606 "Recommended Practice for Constant-Amplitude Low-Cycle Fatigue Testing" oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt. Die Prüfung sollte axial erfolgen mit einem durchschnittlichen Spannungsverhältnis gleich 1 und einem Formfaktor (Kt) gleich 1. Das durchschnittliche Spannungsverhältnis wird als (maximale Beanspruchung - minimale Beanspruchung)/maximale Beanspruchung definiert.
  a) Aluminide wie folgt:
    1. Nickelaluminide mit einem Aluminiumgehalt größer/gleich 15 Gew.-% und kleiner/gleich 38 Gew.-% und mindestens einem zusätzlichen Legierungselement,
    2. Titanaluminide mit einem Aluminiumgehalt größer/gleich 10 Gew.-% und mindestens einem zusätzlichen Legierungselement;
  b) Metalllegierungen wie folgt, hergestellt aus den von Unternummer 1 C002c erfassten Materialien:
    1. Nickellegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) ,Zeitstandskennwert` größer/gleich 10.000 Stunden bei 923 K (650 °C) und bei einer Belastung von 676 MPaoder
      b) ,Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 823 K (550 °C) bei einer maximalen Belastung von 1 095 MPa,
    2. Nioblegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) ,Zeitstandskennwert` größer/gleich 10.000 Stunden bei 1.073 K (800 °C) und bei einer Belastung von 400 MPaoder
      b) ,Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 973 K (700 °C) bei einer maximalen Belastung von 700 MPa,
  [N]
    3. Titanlegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) ,Zeitstandskennwert` größer/gleich 10.000 Stunden bei 723 K (450 °C) und bei einer Belastung von 200 MPaoder
      b) ,Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 723 K (450 °C) bei einer maximalen Belastung von 400 MPa,

[N]
    4. Aluminiumlegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) Zugfestigkeit größer/gleich 240 MPa bei 473 K (200 °C)oder
      b) Zugfestigkeit größer/gleich 415 MPa bei 298 K (25 °C),
    5. Magnesiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
      a) einer Zugfestigkeit größer/gleich 345 MPaund
      b) einer Korrosionsrate kleiner als 1 mm/Jahr in 3 %-iger, wässriger Kochsalzlösung, gemessen unter Beachtung von ASTM-Standard G-31 oder vergleichbaren nationalen Verfahren;
  c) Metalllegierungspulver oder feine Materialpartikel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der folgenden Legierungs-Systeme: Technische

Anmerkung:
X in den folgenden Formeln entspricht einem Legierungselement oder mehreren Legierungselementen.

      a) Nickellegierungen (Ni-Al-X, Ni-X-Al), die sich für Turbinenmotorteile oder Bauteile eignen, die auf 109 Legierungspartikel weniger als 3 (während des Herstellprozesses eingeführte) nichtmetallische Partikel enthalten, die größer als 100 μm sind,
      b) Nioblegierungen (Nb-Al-X oder Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si, Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti),
      c) Titanlegierungen (Ti-Al-X oder Ti-X-Al),
      d) Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe)oder
      e) Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X oder Mg-X-Al),
    2. hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mit einem der folgenden Verfahren:
      a) "Vakuumzerstäubung",
      b) "Gaszerstäubung",
      c) "Rotationszerstäubung",
      d) "Abschrecken aus der Schmelze" (splat quenching),
      e) "Schmelzspinnen" und "Pulverisierung",
      f) "Schmelzextraktion" und "Pulverisierung"oder
      g) "mechanisches Legieren"und
    3. geeignet zur Herstellung der von Unternummer 1C002a oder 1C002b erfassten Materialien;
  d) legierte Werkstoffe mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der in Unternummer 1C002c1 erfassten Legierungs-Systeme,
    2. in Form von unzerkleinerten Flocken, Bändern oder dünnen Stäben und
    3. hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mit einem der folgenden Verfahren:
      a) "Abschrecken aus der Schmelze" (splat quenching),
      b) "Schmelzspinnen"oder
      c) "Schmelzextraktion".

1C003

[W]

Magnetische Metalle aller typen und in jeder Form mit einer der folgenden Eigenschaften:

a) Anfangsrelativpermeabilität (initial relative permeability) größer/gleich 120.000 und Dicke kleiner/gleich 0,05 mm;

Technische Anmerkung:
Die Messung der Anfangspermeabilität muss an vollständig geglühten Materialien vorgenommen werden.

b) magnetostriktive Legierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Sättigungsmagnetostriktion größer als 5 x 10-4oder
  2. magnetomechanischer Kopplungsfaktor (k) größer als 0,8oder
c) Streifen aus amorphen oder ,nanokristallinen` Legierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Legierungen, die mindestens 75 Gew.-% Eisen, Kobalt oder Nickel enthalten,
  2. magnetische Sättigungsinduktion (BS) größer/gleich 1,6 Teslaund
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    a) Streifendicke kleiner/gleich 0,02 mmoder
    b) spezifischer elektrischer Widerstand größer/gleich 2 x 10-4 Ohm cm.
  TechnischeAnmerkung:
Unternummer 1C003c erfasst nur , nanokristalline ` Materialien mit einer Korngröße kleiner/gleich 50 nm, bestimmt durch Röntgenuntersuchungen.

1C004

{W]

Uran-Titanlegierungen oder Wolframlegierungen mit einer "Matrix" auf Eisen-, Nickel- oder Kupferbasis mit allen folgenden Eigenschaften:

a) Dichte größer als 17,5 g/cm3,
b) Elastizitätsgrenze größer als 880 MPa,
c) spezifische Zugfestigkeit größer als 1.270 MPaund
d) Dehnung größer als 8 %.

1C005

[W]

"Supraleitende" Doppelleiter (composite conductors) mit einer Länge größer als 100 m oder einer Masse größer als 100 g wie folgt:

a) "supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die ein Niob-Titan-,Filament` oder mehrere Niob-Titan-,Filamente` enthalten, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. eingebettet in eine andere "Matrix" als eine "Matrix" aus Kupfer oder Kupferbasislegierungenund
  2. mit einem Flächenquerschnitt kleiner als 0,28 x 10-4 mm2 (d.h. 6 µm Durchmesser bei kreisrunden "Filamenten");
b) "supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die aus einem anderen "supraleitenden" ,Filament` oder mehreren anderen "supraleitenden" ,Filamenten` bestehen als aus Niob-Titan, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. "kritische Temperatur" bei einer magnetischen Induktion von Null größer als 9,85 K (-263,31 °C)und
  2. die Filamente verbleiben im "supraleitenden" Zustand bei einer Temperatur von 4,2 K (-268,96 °C), wenn sie einem magnetischen Feld, welches in irgendeine Richtung senkrecht zur Längsachse des Leiters ausgerichtet ist, aus-gesetzt werden, das einer magnetischen Induktion von 12 Tesla entspricht, mit einer kritischen Stromdichte größer 1750 A/mm2 über den Gesamtquer-schnitt des Leiters;
 c) "supraleitende` Doppelleiter (composite conductors), die aus einem oder mehreren "supraleitenden" ,Filamenten` bestehen und bei einer Temperatur größer 115 K (-158,6 °C) im "supraleitenden" Zustand bleiben.

Technische Anmerkung:
Für die Zwecke der Nummer 1C005 können die ,Filamente' in Form von Drähten, Zylindern, Folien, Bändern oder Streifen vorliegen.

1C006

[W]

Flüssigkeiten und Schmiermittel wie folgt:

a) hydraulische Flüssigkeiten, die als Hauptbestandteil eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:
  1. synthetische Sila-Kohlenwasserstofföle mit allen folgenden Eigenschaften:

TechnischeAnmerkung:
Sila-Kohlenwasserstofföle im Sinne von Unternummer 1C006a1 enthalten ausschließlich Silizium, Wasserstoff und Kohlenstoff

    a) Flammpunkt größer als 477 K (204 °C),
    b) Pourpoint kleiner/gleich 239 K (-34 °C),
    c) Viskositätsindex größer/gleich 75und
    d) Wärmebeständigkeit bei 616 K (343 °C)oder
  2. Fluorchlorkohlenstoffe mit allen folgenden Eigenschaften:

Technische Anmerkung:
Fluorchlorkohlenstoffe im Sinne von Unternummer 1C006a2 enthalten ausschließlich Kohlenstoff, Fluor und Chlor.

    a) kein Flammpunkt,
    b) autogene Zündtemperatur größer als 977 K (704 °C),
    c) Pourpoint kleiner/gleich 219 K (-54 °C),
    d) Viskositätsindex größer/gleich 80und
    e) Siedepunkt größer/gleich 473 K (200 °C);
b) Schmiermittel, die als Hauptbestandteil eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:
  1. Phenylether, Alkylphenylether, Thioether oder deren Mischungen, die mehr als zwei Ether- oder Thioether-Funktionen enthalten, oder Mischungen hierausoder
  2. fluorierte, flüssige Silikone mit einer kinematischen Viskosität kleiner als 5.000 mm2/s (5.000 Centistokes), gemessen bei 298 K (25 °C);
c) Dämpfungs- oder Flotationsflüssigkeiten, die zu mindestens 85 % aus einer oder mehreren der folgenden Verbindungen oder einem oder mehreren der folgenden Stoffe bestehen, eine Reinheit größer als 99,8 % aufweisen und weniger als 25 Partikel größer/gleich 200 gm pro 100 ml enthalten:
  1. Dibromtetrafluorethan,
  2. Polychlortrifluorethylen (nur öl- oder wachsartige Modifikationen) oder 3: Polybromtrifluorethylen;
d) Elektronikkühlflüssigkeiten auf Fluor-Kohlenstoff-Basis mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. mit einem Gehalt von 85 Gew.-% oder mehr eines der folgenden Stoffe oder Mischungen daraus:
    a) Monomere Formen der Perfluorpolyalkylethertriazine oder perfluoraliphatischen Ether,
    b) Perfluoralkylamine,
    c) Perfluorcycloalkaneoder
    d) Perfluoralkane,
  2. Dichte bei 298 K (25 °C) größer/gleich 1,5 g/ml,
  3. in flüssigem Zustand bei 273 K (0 °C)und
  4. mit einem Gehalt von 60 Gew.-% oder mehr gebundenem Fluor.
TechnischeAnmerkung:
Im Sinne von Nummer 1C006 wird:
a) der Flammpunkt unter Anwendung des Cleveland-Verfahrens im offenen Tiegel gemäß ASTM-Standard D-92 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt,
b) der Pourpoint nach der im ASTM-Standard D-97 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt,
c) der Viskositätsindex nach der im ASTM-Standard D-2270 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt,
d) die Wärmebeständigkeit nach folgendem Prüfverfahren oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt:

20 ml der zu prüfenden Flüssigkeit werden in ein 46 ml fassendes Gefäß aus rostfreiem US-Normstahl 317 eingefüllt, das je eine Kugel mit einem Nenndurchmesser von 12,5 mm (0,5 Zoll) aus den US-Normstählen M10 (Werkzeugstahl) und SEa 52.100 (Chromstahl) sowie aus Schiffsbronze (60 % Kupfer, 39 % Zink und 0,75 % Zinn) enthält. Das Gefäß wird mit Stickstoff gespült und bei atmosphärischem Druck dicht verschlossen. Danach wird die Temperatur auf 644,6 K (371,6 °C) erhöht und 6 Stunden lang konstant gehalten. Die Probe gilt als wärmebeständig, wenn nach dem oben beschriebenen Verfahren alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Gewichtsverlust jeder Kugel kleiner als 10 mg/mma der Kugeloberfläche,
  2. Änderung der Viskosität gegenüber der bei 311 K (38 °C) ermittelten Anfangsviskosität kleiner als 25 %und
  3. Gesamtsäure- oder -basenzahl kleiner als 0,40,
e) die autogene Zündtemperatur nach der im ASTM-Standard E-659 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt.

1C007

[W, M]

Keramische Ausgangsmaterialien, keramische Nicht-"Verbundwerkstoffe", "Verbundwerkstoffe" mit keramischer "Matrix" und keramische Vormaterialien wie folgt:

Anmerkung: Siehe auch Nummer 1C107.

a) Ausgangsmaterialien aus einfachen oder komplexen Boriden des Elements Titan, wobei die Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze, weniger als 5.000 ppm beträgt, die durchschnittliche Partikelgröße kleiner/gleich 5 im misst und nicht mehr als 10 % der Partikel größer als 10 µm sind;
b) keramische Nicht-"Verbundwerkstoffe" in Roh- oder Halbzeugformen aus Boriden des Elements Titan mit einer Dichte größer/gleich 98 % der theoretischen Dichte;

Anmerkung:
Unternummer 1C007b erfasst nicht Schleifmittel.

c) Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Glas- oder Oxid-"Matrix" und verstärkt mit Fasern, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. hergestellt aus einem der folgenden Systeme:
    a) Si-N,
    b) Si-C,
    c) Si-AI-O-Noder
    d) Si-O-Nund
  2. mit einer spezifischen Zugfestigkeit größer als 12,7 x 103 m;
d) Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer kontinuierlichen metallischen Phase oder ohne diese, die Partikel oder Phasen beliebiger Faser- oder Whiskermaterialien enthalten, wobei Karbide oder Nitride von Silizium, Zirkon oder Bor die "Matrix" bilden;
e) Vormaterialien (d. h. spezielle polymere oder metallorganische Verbindungen) zur Herstellung einer beliebigen Phase oder beliebiger Phasen der von Unternummer 1C007c erfassten Materialien, wie folgt:
  1. Polydiorganosilane (zur Herstellung von Siliziumkarbid),
  2. Polysilazane (zur Herstellung von Siliziumnitrid),
  3. Polycarbosilazane (zur Herstellung von Keramikprodukten, die Silizium, Kohlenstoff und Stickstoff enthalten);
f) Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Oxid- oder Glas-"Matrix" und verstärkt mit Endlosfasern aus einem der folgenden Systeme:
  1. Al2O3oder
  2. Si-C-N.
  Anmerkung:
UnterNummer 1C007f erfasst nicht " Verbundwerkstoffe", die Fasern dieser Systeme mit einer Zugfestigkeit kleiner als 700 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) oder einer Dauerstandzugfestigkeit größer als 1 % Kriechdehnung bei einer Belastung von 100 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) über eine Zeitdauer von 100 Stunden enthalten.

1C008

[W]

Nichtfluorierte Polymere wie folgt:

a) 1. Bismaleinimide,
  2. aromatische Polyamidimide,
  3. aromatische Polyimide,
  4. aromatische Polyetherimide mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) größer als 513 K (240 °C);
  Anmerkung 1:
Unternummer 1C008a erfasst Materialien in flüssiger oder fester "schmelzbarer" Form, einschließlich in Form von Harzen, Pulver, Kugeln, Folien, Platten, Bändern oder Streifen.

Ergänzende Anmerkung:
Zu nicht "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden in Form von Folien, Platten, Bändern oder Streifen siehe Unternummer 1A003.

b) thermoplastische Flüssigkristall-Copolymere mit einer Wärmeformbeständigkeitstemperatur größer als 523 K (250 °C), gemessen gemäß ISO 75-2 (2004) Methode a oder vergleichbaren nationalen Verfahren, mit einer Belastung von 1,80 Nimm2 und folgender Zusammensetzung:
  1. einer der folgenden Stoffe:
    a) Phenylen, Biphenylen oder Naphthalinoder
    b) Methyl-, tertiärbutyl- oder phenylsubstituiertes Phenylen, Biphenylen oder Naphthalinund
  2. eine der folgenden Säuren:
    a) Terephthalsäure,
    b) 6-Hydroxy-2-Naphthoesäureoder
    c) 4-Hydroxybenzoesäure;
c) nicht belegt;
d) aromatische Polyketone;
e) aromatische Polysulfide, wobei es sich bei der Arylengruppe um Biphenylen, Triphenylen oder Kombinationen hieraus handelt;
f) Polybiphenylenethersulfon mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) größer als 513 K (240 °C).
Technische Anmerkung:
Die Glasübergangstemperatur (Tg) für die von Nummer 1C008 erfassten Materialien wird bestimmt nach der in ISO 11.357-2 (1999) beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren.

1C009

[W]

Unverarbeitete fluorierte Verbindungen wie folgt:

a) Copolymere des Vinylidenfluorids, die ungereckt zu mindestens 75 % eine betakristalline Struktur aufweisen;
b) fluorierte Polyimide, die mindestens 10 Gew.-% gebundenes Fluor enthalten;
c) fluorierte Phosphazen-Elastomere, die mindestens 30 Gew.-% gebundenes Fluor enthalten.

1C010

[W]

"Faser- oder fadenförmige Materialien", die in "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten mit organischer "Matrix", Metall-"Matrix" oder Kohlenstoff-"Matrix" verwendet werden können, wie folgt:

Anmerkung: Siehe auch Nummer 1C210 und 9C110.

[N]

a) organische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. "spezifischer Modul" größer als 12,7 x 106 mund
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 23,5 x 104 m;
  Anmerkung:
Unternummer 1C010a erfasst nicht Polyethylen.
[N]  
b) "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. "spezifischer Modul" größer als 12,7 x 106 mund
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 23,5 x 104 m;
  Anmerkung:
Unternummer 1C010b erfasst nicht Gewebe, hergestellt aus "faser- oder fadenförmigen Materialien ", für die Reparatur von zivilen "Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, bei dem die Größe der Einzelmatten nicht größer ist als 100 cm x 100 cm.

Technische Anmerkung:
Die Eigenschaften der in Unternummer IC0110b beschriebenen Materialien sollten gemäß den von der SACMa empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17, ISO 10618 (2004) 10.2.1 Methode a oder entsprechenden nationalen Zugprüfungen untersucht werden und sich auf Chargenmittelwerte stützen.

c) anorganische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. "spezifischer Modul" größer als 2,54 x 106 mund
  2. Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt größer als 1.922 K (1.649 °C) in einer inerten Umgebung;
  Anmerkung:
Unternummer 1C010c erfasst nicht:
  1. diskontinuierliche, vielphasige, polykristalline Aluminiumoxidfasern als geschnittene Fasern oder regellos geschichtete Matten mit einem Siliziumoxidgehalt größer/gleich 3 Gew.-% und einem "spezifischen Modul" kleiner als 10 x 106 m,
  2. Fasern aus Molybdän und Molybdänlegierungen,
  3. Borfasern,
  4. diskontinuierliche Keramikfasern mit einem Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt kleiner als 2.043 K (1.770 °C) in einer inerten Umgebung.
d) "faser- oder fadenförmige Materialien" mit einder der folgenden Eigenschaften:
  1. bestehend aus einem der folgenden Stoffe:
    a) von UnterNummer 1C008a erfasste Polyetherimideoder
    b) von UnterNummer 1C008b bis 1O008f erfasste Materialienoder
  2. bestehend aus den von Unternummer 1C010dla oder 1C010d1b erfassten Stoffen, auch "vermischt" (commingled) mit anderen von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010c erfassten Fasern;
[N]
e) harzimprägnierte oder pechimprägnierte Fasern (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete Fasern (Preforms) oder "Kohlenstofffaser-Preforms" wie folgt:
  1. hergestellt aus von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010c erfassten "faser- oder fadenförmigen Materialien",
[M]
  2. hergestellt aus "Faser- oder fadenförmigen Materialien" aus organischen Stoffen oder Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
  a) "spezifische Zugfestigkeit" größer als 17,7 x 104 m,
  b) "spezifischer Modul" größer als 10,15 x 106 m,
  c) nicht erfasst von Unternummer 1C010a oder 1C010bund
  d) mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) größer als 383 K (110 °C) bei Imprägnierung mit von Nummer 1C008 oder UnterNummer 1C009b erfassten Materialien oder mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) größer/ gleich 418 K (145 °C) bei Imprägnierung mit Phenol- oder Epoxyharzen.
Anmerkung: Unternummer 1C010e erfasst nicht:
a) epoxyharzimprägnierte " Matrix" aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff (Prepregs) für die Reparatur von zivilen "Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, bei der die Größe der Einzelmatte des Prepregs nicht größer ist als 100 cm x 100 cm,
b) Prepregs, die mit Phenol- oder Epoxyharzen imprägniert sind, deren Glasübergangstemperatur (Tg) kleiner als 433 K (160 °C) und deren Aushärtungstemperatur kleiner als die Glasübergangstemperatur ist.
Technische Anmerkung:
Die Glasübergangstemperatur (Tg) für die in Unternummer 1C010e genannte Materialien wird bestimmt nach der in ASTMD 3418 beschriebenen Methode mit dem Trockenverfahren. Die Glasübergangstemperatur (Tg) für Phenol- oder Epoxyharze wird bestimmt nach der in ASTM D 4065 beschriebenen Methode bei einer Frequenz von 1 Hz und einer Aufheizrate von 2 K (°C) pro Minute mit dem Trockenverfahren.

1C011

[W]

Metalle und Verbindungen, wie folgt:

Anmerkung: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) und Nummer 1C111.

[M]

a) Metalle mit Partikelgrößen kleiner als 60.tm (kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen), die mindestens zu 99 % aus Zirkonium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle bestehen;

Technische Anmerkung:
Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.

Anmerkung:
Die in Unternummer 1C011a aufgeführten Metalle und Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.

[M]
b) Bor oder Borkarbid mit einer Reinheit größer/gleich 85 % und einer Partikelgröße kleiner/gleich 60 um;

Anmerkung:
Die in UnterNummer 1C011b aufgeführten Stoffe werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.

c) Guanidinnitrat;
d) Nitroguanidin (NQ) (CAS-Nr. 556-88-7).

1C012*

[W]

Materialien, wie folgt:

Technische Anmerkung:
Diese Materialien werden typischerweise für nukleare Wärmequellen verwendet.

a) Plutonium in jeder Form, dessen Isotopenanteil an Plutonium-238 größer als 50 Gew.-% ist;

Anmerkung:
Unternummer 1C012a erfasst nicht:

  a) Lieferungen mit einem Gehalt an Plutonium von kleiner/gleich 1 Gramm,
  b) Lieferungen von kleiner/gleich drei "effektiven Gramm ", wenn in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten.
b) "vorher abgetrenntes" Neptunium-237 in jeder Form.

Anmerkung:
Unternummer 1C012b erfasst nicht Lieferungen mit einem Gehalt an Neptunium-237 kleiner/gleich 1 Gramm.

1C101*

[M]

Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für ,Flugkörper`, "Flugkörper"-Subsysteme oder von Nummer 9A012 erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.

Anmerkung 1:
Nummer 1C101 schließt Folgendes ein:

a) Strukturwerkstoffe und Beschichtungen, besonders konstruiert für reduzierte Radarreflexion,
b) Beschichtungen einschließlich Farbanstrichen, besonders konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene Reflexion oder Emission im Mikrowellen-, IR- oder UV-Spektrum.

Anmerkung 2:
Nummer 1C101 erfasst nicht Materialien für die Verwendung zur Temperaturregelung von Satelliten.

Technische Anmerkung:
"Flugkörper" im Sinne der Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite größer als 300 km.

1C102

[M]

Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Materialien, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.

1C107

[M]

Keramik- oder Grafitmaterialien, die nicht von Nummer 1C007 erfasst werden, wie folgt:

a) feinkörnige Grafite mit einer Dichte größer/gleich 1,72 g/cm3, gemessen bei 288 K (15 °C), und einer Korngröße kleiner/gleich 100 µm, geeignet für Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, mit denen eines der folgenden Erzeugnisse hergestellt werden kann:
  1. Zylinder mit einem Durchmesser von größer/gleich 120 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm,
  2. Rohre mit einem Innendurchmesser von größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke von größer/gleich 25 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm, oder
  3. Blöcke mit einer Abmessung von größer/gleich 120 mm x 120 mm x 50 mm.
  Anmerkung: Siehe auch Nummer 0C004.
b) pyrolytische oder faserverstärkte Grafite, geeignet für Raketen-Düsen und Bug-spitzen von Wiedereintrittskörpern geeignet für "Flugkörper", Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") spezifiziert in 9A004 oder Höhenforschungsraketen spezifi-ziert in 9A104;
  Anmerkung: Siehe auch Nummer 0C004.
c) keramische "Verbundwerkstoffe" mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Radomen ge-eignet für "Flugkörper", Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") spezifiziert in 9A004 oder Höhenforschungsraketen spezifiziert in 9A104;
d) maschinell bearbeitbare, mit Siliziumkarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen geeignet für "Flugkörper", Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") spezifiziert in 9A004 oder Höhenforschungsraketen spezifi-ziert in 9A104;
e) verstärkte Siliziumkarbid-Verbundkeramiken, geeignet für Bugspitzen, Wieder-eintrittsfahrzeuge und Düsensteuerungsklappen geeignet für "Flugkörper", Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") spezifiziert in 9A004 oder Höhenforschungsraketen spezifiziert in 9A104.

1C111

[M]

Treibstoffe und chemische Bestandteile fir Treibstoffe, die nicht von Nummer 1C011 erfasst werden, wie folgt:

a) Treibstoffzusätze wie folgt:
  1. kugelförmiges Aluminiumpulver, das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst wird, aus Partikeln mit einem einheitlichen Durchmesser kleiner als 200 µm und einem Aluminiumgehalt von mindestens 97 Gew.%, falls mindestens 10 % des Gesamtgewichts aus Teilchen kleiner als 63 µm besteht, entsprechend ISO 2591 (1988) oder vergleichbaren nationalen Standards;

Technische Anmerkung:
Eine Teilchengröße von 63 pm (ISO R-565) entspricht 250 mesh (Tyler) oder 230 mesh (ASTM Standard E-11).

  2. metallische Brennstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil 1 A) erfasst werden, mit Partikelgrößen kleiner als 60 µm (kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen), die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der folgenden Elemente bestehen:
    a) Zirkonium,
    b) Beryllium,
    c) Magnesium oder
    d) Legierungen der Stoffe unter a) bis c);
    Technische Anmerkung:
Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.
  3. Oxidationsmittel, verwendbar in Flüssigtreibstoff für Raketenmotoren wie folgt:
    a) Distickstofftrioxid, (CAS 10544-73-7);
    b) Stickstoffdioxid (CAS 10102-44-0)/Distickstofftetroxid (CAS 10544-72-6);
    c) Distickstoffpentoxid (CAS 10102-03-1);
    d) Stickstoffmischoxide (MON);
    Technische Anmerkung:
Stickstoffmischoxide (MON = Mixed Oxide of Nitrogen) sind Lösungen von Stickstoffoxid (NO) in Distickstofftetroxid/Stickstoffdioxid (N2O4/ NO2), die in Flugkörpersystemen verwendet werden können. Es gibt unterschiedliche Konzentrationen, die mit MONi oder MONij gekennzeichnet werden, wobei i und j ganze Zahlen bedeuten, die den Prozentsatz des Stickstoffoxids in der Mischung angeben (z.B. MON3 enthält 3% Stickstoffoxid, MON25 enthält 25 % Stickstoffoxid. Eine Obergrenze ist MON40 entsprechend 40 Gew.-%).
    e) Zur Erfassung von inhibierter rauchender Salpetersäure (IRFNA): Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A),
    f) Zur Erfassung von Verbindungen, die aus Fluor und einem oder mehreren der folgenden Elemente zusammengesetzt sind: sonstige Halogene, Sauerstoff oder Stickstoff : Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) und Nummer 1C238;
  4. Hydrazinderivate wie folgt:

Anmerkung: siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A)



a Trimethylhydrazin (CAS 1741-01-1);


b Tetramethylhydrazin (CAS 6415-12-9);


c N,N-rriallylhydrazin;


d Allylhydrazin (CAS 7422-78-8);


e Ethylendihydrazin;


f Monomethylhydrazindinitrat;


g unsymmetrisches Dimethylhydrazinnitrat;


h Hydrazinazid (CAS 14546-44-2);


i Dimethylhydrazinazid;


j Hydrazindinitrat;


k Diimidooxalsäuredihydrazid;


l 2-Hydroxyethylhydrazinnitrat;


m Zur Erfassung von Hydrazinperchlorat: siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A)


n Hydrazindiperchlorat;


o Methylhydrazinnitrat;


p Diethylhydrazinnitrat;


q) 3,6-Dihydrazinotetrazinnitrat (1,4-Dihydrazinnitrat (DHTN);
b) Polymere wie folgt:
  1. Carboxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Carboxyl-terminiertes Polybutadien) (CTPB),
  2. Hydroxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Hydroxyl-terminiertes Polybutadien (HTPB), das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst wird,
  3. Polybutadien-Akrylsäure (PBAA),
  4. Polybutadien-Akrylsäure-Akrylnitril (PBAN);

5. Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG);

Technische Anmerkung:
Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG) ist ein Block-Copolymer aus Poly-1,4-Butandiol und Polyethylenglycol (PEG).

c) andere Additive und Agenzien wie folgt:
  1. Zur Erfassung von Carboranen, Decarboranen, Pentaboranen und Derivaten daraus: siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A)
  2. Triethylenglykoldinitrat (TEGDN) (CAS 111-22-8);
  3. 2-Nitrodiphenylamin (CAS 119-75-5);
  4. Trimethylolethantrinitrat (TMETN) (CAS 3032-55-1);
  5. Diethylenglykoldinitrat (DEGDN) (CAS 693-21-0);
  6. Ferrocenderivate wie folgt:
    a) Zur Erfassung von Catocen:
siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A)
    b) Ethylferrocen (CAS 1273-89-8);;
    c) Propylferrocen (CAS 1273-89-8);
    d) Zur Erfassung von n-Butylferrocen:
siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A)
    e) Pentylferrocen (CAS 1274-00-6); t) Dicyclopentylferrocen;
    f) Dicyclopentylferrocen (CAS 20773-28-8);
    g) Dicyclohexylferrocen;
    h) Diethylferrocen;
    i) Dipropylferrocen;
    j) Dibutylferrocen (CAS 1274-08-4);
    k) Dihexylferrocen (CAS 93894-59-8);
    l) Acetylferrocen;
    m) Zur Erfassung von Ferrocencarbonsäuren: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A)
    n) Zur Erfassung von Butacen: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A)


o) andere Ferrocenderivate, verwendbar als Abbrandmoderatoren in Rake-tentreibmitteln, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst werden.
  7. 4,5 Diazidomethy1-2-Methy1-1,2,3-Triazol (iso-DAMTR), das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird.

Anmerkung:
Treibstoffe und chemische Treibstoffzusätze, die nicht von Nummer 1 C111 erfasst wer-den: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil JA).

1C116

[M, N]

Martensitaushärtender Stahl (maraging steel) mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 1.500 MPa, gemessen bei 293 K (20 °C), in Form von Blechen, Platten oder Rohren mit einer Wand-/Plattenstärke kleiner/gleich 5 mm.

Technische Anmerkung:
Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die im Allgemeinen gekennzeich-net sind durch einen hohen Nickel- und sehr geringen Kohlenstoffgehalt sowie die Ver-wendung von Substitutions- oder Ausscheidungselementen zur Festigkeitssteigerung und Ausscheidungshärtung der Legierung.

1C117

[M]

Wolfram, Molybdän und Legierungen dieser Metalle in Form einheitlich kugelför-miger oder staubförmiger Partikel mit einer Partikelgröße kleiner/gleich 500 sm und einer Reinheit von mindestens 97 %, für die Herstellung von Bauteilen für Raketenmo-toren, geeignet für "Flugkörper", Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") spezifiziert in 9A004 oder Höhenforschungsraketen spezifiziert in 9A104, (d.h. Hitzeschilden, Düsensubstraten, Düsenhälsen und Steuerflächen zur Schubvektorsteuerung).

1C118

[M]

Titanstabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS) mit allen folgenden Eigenschaften:

a) mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. 17,0 bis 23,0 Gew.-% Chrom-Gehalt und 4,5 bis 7,0 Gew.-% Nickel-Gehalt,
  2. Titangehalt größer als 0,10 Gew.-%und
  3. Zwei-Phasen-Mikrostruktur (ferriticaustenitic microstructure), wovon mindestens 10 % (gemäß ASTM E-118-87 oder vergleichbare nationale Standards) volumenbezogen Austenit istund
b) mit einer der folgenden Formen:
  1. Blöcke oder Stangen, größer/gleich 100 mm in jeder Dimension,
  2. Bleche mit einer Breite von größer/gleich 600 nun und einer Dicke von kleiner/gleich 3 mmoder
  3. Rohre mit einem Außendurchmesser von größer/gleich 600 mm und einer Wandstärke von kleiner/gleich 3 mm.

1C202

[N}

Legierungen, die nicht von Unternummer 1C002b3 oder 1C002b4 erfasst werden, wie folgt:

a) Aluminiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 460 MPa bei 293 K (20 °C)und
  2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm;
b) Titanlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 900 MPa bei 293 K (20 °C)und
  2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm.
Technische Anmerkung:
Nummer 1C202 erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C210

"Faser- oder fadenförmige Materialien" oder Prepregs, die nicht von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010e erfasst werden, wie folgt:

a) "Faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. "spezifischer Modul" größer/gleich 12,7 x 106 moder
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer/gleich 235 x 103 m;
  Anmerkung:
Unternummer 1C210a erfasst nicht "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Aramid mit einem Anteil eines Faseroberflächen-Modifiziermittels auf Ester-Basis größer/gleich 0,25 Gew.-%;
b) "Faser- oder fadenförmige Materialien" aus Glas mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. "spezifischer Modul" größer/gleich 3,18 x 106 mund
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer/gleich 76,2 x 103 m;
c) mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder" mit einer Breite kleiner/gleich 15 mm (Prepregs) aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff oder Glas gemäß Unternummer 1C210a oder 1C210b.

Technische Anmerkung:
Das Harz bildet die "Matrix " des " Verbundwerkstoffs".

Anmerkung:
In Nummer 1C210 sind die "faser- oder fadenförmigen Materialien " begrenzt auf endlose "Einzelfäden " (monofilaments), " Garne", "Faserbündel " (rovings), " Seile" oder "Bänder".

1C216

[N]

Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), der nicht von Nummer 1C116 erfasst wird, mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 2.050 MPa bei 293 K (20 °C).

Anmerkung:
Nummer 1C216 erfasst nicht Teile, bei denen keine lineare Dimension 75 mm überschreitet.

Technische Anmerkung:
Nummer 1C216 erfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C225

[N]

Bor, angereichert mit dem Bor-10 (10B)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, wie folgt: elementares Bor, Verbindungen, borhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung:
Borhaltige Mischungen im Sinne der Nummer 1C225 schließen mit Bor belastete Materialien ein.

Technische Anmerkung:
Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5 Gew.-% (20 Atom-%).

1C226

[N]

Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen mit einem Wolframanteil von mehr als 90 Gew.-%, mit allen folgenden Eigenschaften:

a) in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mmund
b) Masse über 20 kg.

Anmerkung:
Nummer 1C226 erfasst nicht Erzeugnisse, besonders konstruiert für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für Gammastrahlen.

1C227

[N]

Kalzium mit allen folgenden Eigenschaften:

a) weniger als 1.000 ppm an Gewicht an metallischen Verunreinigungen außer Magnesiumund
b) weniger als 10 ppm an Gewicht Bor.

1C228

[N]

Magnesium mit allen folgenden Eigenschaften:

a) weniger als 200 ppm an Gewicht an metallischen Verunreinigungen außer Kalziumund
b) weniger als 10 ppm an Gewicht Bor.

1C229

[N]

Wismut mit allen folgenden Eigenschaften:

a) Reinheit größer (besser)/gleich 99,99 % an Gewichtund
b) Silbergehalt kleiner als 10 ppm an Gewicht.

1C230

[N]

Beryllium-Metall, Legierungen mit einem Berylliumanteil von mehr als 50 Gew.-%, Berylliumverbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung:
Nummer 1C230 erfasst nicht:

a) Metallfenster für Röntgengeräte oder für Bohrlochmessgeräte,
b) Oxidformteile in Fertig- oder Halbzeugformen, besonders konstruiert für Elektronikteile oder als Substrat für elektronische Schaltungen,
c) Beryll (Silikat aus Beryllium und Aluminium) in Form von Smaragden oder Aquamarinen.

1C231

[N]

Hafnium-Metall, Legierungen und Verbindungen mit einem Hafniumanteil von mehr als 60 Gew.-%, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

1C232

[N]

Helium-3 (3He), Mischungen, die Helium-3 enthalten, und Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorstehenden Stoffe enthalten.

Anmerkung:
Nummer 1C232 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten.

1C233*

[N]

Lithium, angereichert mit dem Lithium-6 (6Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung:
Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimetee Technische Anmerkung:

Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew.-% (7,5 Atom-%).

1C234

[N]

Zirkonium mit einem Gewichtsanteil Hafnium kleiner als 2.000 ppm bezogen auf den Zirkoniumanteil, wie folgt: Metall, Legierungen mit einem Zirkoniumanteil größer als 50 Gew.-%, Verbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung:
Nummer 1C234 erfasst nicht Zirkonium in Form von Folien mit einer Dicke kleiner/ gleich 0,10 mm.

1C235*

[N]

Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1 : 1.000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung:
Nummer 1C235 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger als 1,48 x 103 GBq (40 Ci) Tritium.

1C236

[N]

Alphastrahlen emittierende Radionuklide mit einer Halbwertszeit größer/gleich 10 Tage, jedoch kleiner als 200 Jahre, in folgenden Formen:

a) als Element;
b) Verbindungen mit einer Gesamt-Alphaaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg);
c) Mischungen mit einer Gesamt-Alphaaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg);
d) Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorgenannten Stoffe enthalten.

Anmerkung:
Nummer 1C236 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit einer Alphaaktivität kleiner als 3,7 GBq (100 Millicurie).

1C237

[N]

Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226 enthalten, Erzeugnisse hieraus und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung:
Nummer 1C237 erfasst nicht:

a) medizinische Geräte,
b) Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 0,37 GBq (10 Millicurie) Radium-226 enthalten.

1C238

[N, M]

Chlortrifluorid (ClF3).

1C239*

[N]

Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8.000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten.

1C240

[N]

Nickelpulver und poröses Nickelmetall, soweit nicht von Nummer 0C005 erfasst, wie folgt:

a) Nickelpulver mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Reinheitsgrad größer/gleich 99,0 Gew.-%und
  2. mittlere Partikelgröße kleiner als 10 µm gemäß ASTM-Standard B 330;
b) poröses Nickelmetall, hergestellt aus den von Unternummer 1C240a erfassten Materialien;
Anmerkung:
Nummer 1C240 erfasst nicht:
a) fadenförmiges Nickelpulver;
b) einzelne Bleche aus porösem Nickel mit einer Fläche kleiner/gleich 1.000 cm2 je Blech.
Technische Anmerkung:
Unternummer 1C240b erstreckt sich auf das poröse Metall, das durch Verdichten und Sintern der von UnterNummer 1C240a erfassten Materialien zu einem Metallmaterial mit feinen, über die ganze Struktur miteinander verbundenen Poren gewonnen wird.

1C350

[A, C]

Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe verwendet werden können, wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:

Anmerkung: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) und Nummer 1C450.

1. Thiodiglykol (CAS-Nr. 111-48-8);
2. Phosphoroxidchlorid (CAS-Nr. 10.025-87-3);
3. Methylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 756-79-6);
4. Zur Erfassung von Methylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 676-99-3): Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A);
5. Methylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-97-1);
6. Dimethylphosphit (DMP) (CAS-Nr. 868-85-9);
7. Phosphortrichlorid (CAS-Nr. 7719-12-2);
8. Trimethylphosphit (TMP) (CAS-Nr. 121-45-9);
9. Thionylchlorid (CAS-Nr. 7719-09-7);
10. 3-Hydroxy-lmethylpiperidin (CAS-Nr. 3554-74-3);
11. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan (CAS-Nr. 96-79-7);
12. N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol (CAS-Nr. 5842-07-9);
13. 3-Chinuclidinol (CAS-Nr. 1619-34-7);
14. Kaliumfluorid (CAS-Nr. 7789-23-3);
15. 2-Chlorethanol (CAS-Nr. 107-07-3);
16. Dimethylamin (CAS-Nr. 124-40-3);
17. Ethylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 78-38-6);
18. N,N-Dimethylaminodiethylphosphat (CAS-Nr. 2404-03-7);
19. Diethylphosphit (CAS-Nr. 762-04-9);
20. Dimethylaminhydrochlorid (CAS-Nr. 506-59-2);
21. Ethylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 1498-40-4);
22. Ethylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 1066-50-8);
23. Zur Erfassung von Ethylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-98-0): Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A);
24. Fluorwasserstoff (CAS-Nr. 7664-39-3);
25. Methylbenzilat (CAS-Nr. 76-89-1);
26. Methylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-83-5);
27. N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol (CAS-Nr. 96-80-0);
28. Pinakolylalkohol (CAS-Nr. 464-07-3);
29. Zur Erfassung von O-Ethyl-2-diisopropylaminoethylmethylphosphonit (QL) (CAS-Nr. 57.856-11-8): Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A);
30. Triethylphosphit (CAS-Nr. 122-52-1);
31. Arsentrichlorid (CAS-Nr. 7784-34-1);
32. Benzilsäure (CAS-Nr. 76-93-7);
33. Methylphosphonigsäurediethylester (CAS-Nr. 15.715-41-0);
34. Ethylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 6163-75-3);
35. Ethylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 430-78-4);
36. Methylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-59-3);
37. 3-Chinuclidon (CAS-Nr. 3731-38-2);
38. Phosphorpentachlorid (CAS-Nr. 10.026-13-8);
39. Pinakolon (CAS-Nr. 75-97-8);
40. Kaliumcyanid (CAS-Nr. 151-50-8);
41. Kaliumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 7789-29-9);
42. Ammoniumhydrogendifluorid (oder Ammoniumbifluorid) (CAS-Nr. 1341-49-7);
43. Natriumfluorid (CAS-Nr. 7681-49-4);
44. Natriumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 1333-83-1);
45. Natriumcyanid (CAS-Nr. 143-33-9);
46. Triethanolamin (CAS-Nr. 102-71-6);
47. Phosphorpentasulfid (CAS-Nr. 1314-80-3);
48. Diisopropylamin (CAS-Nr. 108-18-9);
49. Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8);
50. Natriumsulfid (CAS-Nr. 1313-82-2);
51. Schwefelmonochlorid (CAS-Nr. 10.025-67-9);
52. Schwefeldichlorid (CAS-Nr. 10.545-99-0);
53. Triethanolamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 637-39-8);
54. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid (CAS-Nr. 4261-68-1);
55. Methylphosphonsäure (CAS-Nr. 993-13-5);
56. Methylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 683-08-09);
57. N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid (CAS-Nr. 677-43-0);
58. Triisopropylphosphit (CAS-Nr. 116-17-6);
59. Ethyldiethanolamin (CAS-Nr. 139-87-7);
60. Thiophosphorsäurediethylester (CAS Nr. 2465-65-8);
61. Dithiophosphorsäurediethylester (CAS Nr. 298-06-6);
62. Natriumhexafluorosilikat (CAS-Nr. 16.893-85-9);
63. Methylthiophosphonsäuredichlorid (CAS Nr. 676-98-2).

Anmerkung 1:
Für Ausfuhren in " Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien ", die eine oder mehrere der von den Unternummern 103.501, 3, 5, 11, 12, 13, 17, 18, 21, 22, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 54, 55, 56, 57 und 63 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 2:
Für Ausfuhren in " Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien ", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350 1, 3, 5, 11, 12, 13, 17, 18, 21, 22, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 54, 55, 56, 57 und 63 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 3:
Nummer 1C350 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350 2, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 15, 16, 19, 20, 24, 25, 30, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 58, 59, 60, 61, und 62 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 4:
Nummer 1C350 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

1C351*

[A]

Human- und tierpathogene Erreger sowie "Toxine":

a) Viren (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
  1. Chikungunya-Virus,
  2. Hämorrhagisches Kongo-Krim-Fieber-Virus,
  3. Dengue-Fiebervirus,
  4. Eastern Equine Enzephalitis-Virus,
  5. Ebola-Virus,
  6. Hantaan-Virus,
  7. Junin-Virus,
  8. Lassa-Virus,
  9. Lymphozytäre-Choriomeningitis-Virus,
  10. Machupo-Virus,
  11. Marburg-Virus,
  12. Affenpockenvirus,
  13. Rift-Valley-Fieber-Virus,
  14. Zeckenenzephalitis-Virus (Virus der russischen Frühjahr/Sommerenzephalitis),
  15. Variola-Virus,
  16. Venezuelan Equine Enzephalitis-Virus,
  17. Westliches Pferdeenzephalitis-Virus (western equine enzephalitis virus),
  18. Whitepox-Virus,
  19. Gelbfieber-Virus,
  20. Japan-B-Enzephalitis-Virus,
  21. Kyasanur-Waldfieber-Virus (Kyasanur forest virus),
  22. Louping-Ill-Virus,
  23. Murray-Valley-Enzephalitis-Virus,
  24. Virus des Omsker hämorrhagischen Fiebers (OHF, Omskhaemorrhagic fever virus),
  25. Oropouche-Virus,
  26. Powassan-Virus,
  27. Rocio-Virus,
  28. St-Louis-Enzephalitis-Virus,
  29. Hendra-Virus (Equine-Morbillivirus),
  30. Südamerikanisches hämorrhagisches Fieber-Virus (Sabia, Flexal, Guanarito),
  31. andere Viren des hämorrhagischen Fiebers mit renalem Syndrom (HFRS) und des Hantavirus-Lungensyndroms (HPS) (Seoul, Dobrava, Puumala, Sin Nombre),
  32. Nipah-Virus;
b) Rickettsiae (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
  1. Coxiella burnetii,
  2. Bartonella quintana (Rochalimaea quintana, Rickettsia quintana),
  3. Rickettsia prowasecki,
  4. Rickettsia rickettsii;
c) Bakterien (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
  1. Bacillus anthracis,
  2. Brucella abortus,
  3. Brucella melitensis,
  4. Brucella suis,
  5. Chlamydia psittaci,
  6. Clostridium botulinum,
  7. Francisella tularensis,
  8. Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei),
  9. Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei),
  10. Salmonella typhi,
  11. Shigella dysenteriae,
  12. Vibrio cholerae,
  13. Yersinia pestis,
  14. Clostridium perfringens Epsilon-Toxin bildende typen,
  15. Enterohämorrhagischen Escherichia coli, Serotyp O157 und andere Verotoxinbildende typen (EHEC bzw. VTEC).
d) "Toxine" wie folgt und deren "Toxinuntereinheiten":
  1. Clostridiumbotulinum-Toxine,
  2. Clostridiumperfringens-Toxine,
  3. Conotoxin,
  4. Ricin,
  5. Saxitoxin,
  6. Shiga-Toxin,
  7. Staphylococcusaureus-Toxine,
  8. Tetrodotoxin,
  9. Verotoxin und Shiga-ähnliche ribosomen-inaktivierende Proteine,
  10. Microcystin (Cyanoginosin),
  11. Aflatoxine,
  12. Abrin,
  13. Choleratoxin,
  14. Diacetoxyscirpenol,
  15. T-2-Toxin,
  16. HT-2-Toxin,
  17. Modeccin,
  18. Volkensin,
  19. Viscum album Lettin 1 (Viscumin).
e) Pilze (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebenden Material, das gezielt mit solchen Kul-turen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

1. Coccidioides immitis,

2. Coccidioides posadasii.
  Anmerkung:
Unternummer 1C351d erfasst nicht Botulinumtoxine oder Conotoxine in Fertigprodukten mit allen folgenden Eigenschaften
  1. pharmazeutische Zubereitungen, entwickelt für die Behandlung von Menschen mit entsprechender Indikation,
  2. abgepackt in einer für medizinische Produkte handelsüblichen Form (Fertigarzneimittel)und
  3. mit staatlicher Zulassung als medizinisches Produkt. Anmerkung: Nummer 1C351 erfasst keine "Impfstoffe" oder "Immunotoxine ".

1C352

[A]

Tierpathogene Erreger wie folgt:

a) Viren (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
  1. Afrikanisches Schweinepest-Virus,
  2. Aviäre Influenza-Viren wie folgt:
    a) uncharakterisiertoder
    b) Viren mit hoher Pathogenität gemäß Anhang 1 Nummer 2 der Richtlinie 2005/94/EG (ABl. Nr. L 10 vom 14.01.2006 S. 16) wie folgt:
      1. Typ-A-Viren mit einem IVPI (intravenöser Pathogenitätsindex) in 6 Wochen alten Hühnern größer als 1,2 oder
      2. Typ-A-Viren vom Subtyp H5 oder H7 mit Genomsequenzen, die für multiple basische Aminosäuren an der Spaltstelle des Hämagglutin kodieren, vergleichbar denen, die auch bei anderen HPAI-Viren be-obachtet werden können, was darauf hinweist, dass das Hämaggluti-nin von einer im Wirt ubiquitären Protease gespalten werden kann.



3. Bluetongue-Virus,



4. Maul- und Klauenseuche-Virus,



5. Ziegenpockenvirus,



6. Aujeszky-Virus,



7. Schweinepest-Virus (Hog cholera-Virus),



8. Lyssa-Virus,



9. Newcastle-Virus,



10. Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer,



11. Schweine-Entero-Virus vom Typ 9 (Virus der vesikulären Schweinekrankheit),



12. Rinderpest-Virus,



13. Schafpocken-Virus,



14. Teschen-Virus,



15. Vesikuläre Stomatitis-Virus,



16. Lumpy Skin Disease-Virus,



17. African Horse Sickness-Virus;
  3. Bluetongue-Virus,
  4. Maul- und Klauenseuche-Virus,
  5. Ziegenpockenvirus,
  6. Aujeszky-Virus,
  7. Schweinepest-Virus (Hog cholera-Virus),
  8. Lyssa-Virus,
  9. Newcastle-Virus,
  10. Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer,
  11. Schweine-Entero-Virus vom Typ 9 (Virus der vesikulären Schweinekrankheit),
  12. Rinderpest-Virus,
  13. Schafpocken-Virus,
  14. Teschen-Virus,
  15. Vesikuläre Stomatitis-Virus,
  16. Lumpy Skin Disease-Virus,
  17. African Horse Sickness-Virus;
b) Mycoplasmen (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

1. Mycoplasma mycoides Subspezies mycoides SC (small colony),

2. Mycoplasma  capricolm Subspezies capripneumoniae.

Anmerkung:
Nummer 1C352 erfasst keine !mpfstoffe".

1C353

[A]

Genetische Elemente und genetisch modifizierte Organismen wie folgt:

a) genetisch modifizierte Organismen oder genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der von Unternummer 1C351a, 1C351b, 1C351c, 1C351e, 1C352 oder 1C354 erfassten Organismen assoziiert sind;
b) genetisch modifizierte Organismen oder genetische Elemente, die eine Nukleinsäuresequenz-Codierung für eines der von Unternummer 1C351d erfassten "Toxine" oder deren "Toxinuntereinheiten" enthalten.
  Technische Anmerkungen:
  1. Genetische Elemente schließen unter anderem genetisch modifizierte oder unmodifizierte Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein.
  2. Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der von Unternummer 1C351a, 1C351b, 1C351c, 1C351e, 1C352 oder 1C354 erfassten Erregern assoziert sind, meint jede für einen gelisteten Erreger spezifische Sequenz,
    a) die selbst oder durch ihre Transkription- oder Translationsprodukte eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen darstellt,oder
    b) von der bekannt ist, dass sie die Fähigkeit eines erfassten Erregers oder jedes anderen Organismus, in den sie eingeführt oder in anderer Weise integriert werden könnte, erhöht, die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen ernsthaft zu gefährden.

Anmerkung:
Nummer 1C353 erfasst keine Nukleinsäuresequenzen die im Zusammenhang mit der Pathogenität von enterohämorrhagischen Escherichia coli, Serotyp 0157 und anderen verotoxinbildenden Stämmen stehen, ausgenommen jene, die Verotoxin selbst oder Untereinheiten davon kodieren.

1C354

[A]

Pflanzenpathogene Erreger wie folgt:

a) Viren (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
  1. Potato Andean latent tymovirus,
  2. Potato Spindle Tuber Viroid;
b) Bakterien (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
  1. Xanthomonas albilineans,
  2. Xanthomonas campestris pv. citri, einschließlich der als Xanthomonas campestris pv. citri typen A, B, C, D, E bezeichneten oder anders klassifizierter Stämme wie Xanthomonas citri, Xanthomonas campestris pv. aurantifolia oder Xanthomonas pv. campestris pv. citromelo,
  3. Xanthomonas oryzae pv. Oryzae (Pseudomonas campestris pv. Oryzae),
  4. Clavibacter michiganensis subsp. Sepedonicus (Corynebacterium michiganensis subsp. Sepedonicus oder Corynebacterium Sepedonicum),
  5. Ralstonia solanacearum, Stamm 2 und 3, Pseudomonas solanacearum, Stamm 2 und 3 oder Burkholderia solana, Stamm 2 und 3;
c) Pilze (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
  1. Colletotrichum coffeanum var. virulans (Colletotrichum kahawae),
  2. Cochliobolus miyabeanus (Helminthosporium oryzae),
  3. Micricyclus ulei (syn. Dothidella ulei),
  4. Puccinia graminis (syn. Puccinia graminis f. sp. tritici),
  5. Puccinia striiformis (syn. Puccinia glumarum),
  6. Magnaporthe grisea (Pyricularia grisea/Pyricularia oryzae).

1C450

[C]

Toxische Chemikalien und Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:

Anmerkung: Siehe auch Nummer 1C350 und Unternummer 1C351D und Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A).

a) toxische Chemikalien wie folgt:
  1. Amiton: 0,0-Diethyl-S-[2-(diethylamino)ethyl]phosphorthiolat (CAS-Nr. 78-53-5) sowie die entsprechenden alkylierten oder protonierten Salze,
  2. PFIB: 1,1,3,3,3-Pentafluor-2-(trifluormethyl)-1-propen (CAS-Nr. 382-21-8),
  3. Zur Erfassung von BZ: 3-Chinuklidinylbenzylat (CAS-Nr. 6581-06-2): Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A),
  4. Phosgen: Carbonyldichlorid (CAS-Nr. 75-44-5),
  5. Cyanogenchlorid: Chlorcyan (CAS-Nr. 506-77-4),
  6. Hydrogencyanid: Cyanwassersfoffsäure (CAS-Nr. 74-90-8),
  7. Chlorpikrin: Trichlornitromethan (CAS-Nr. 76-06-2);
  Anmerkung 1:
Für Ausfuhren in " Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien ", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1 C450a1 und 1C450a2 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 1 Gew-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 2:
Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien ", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a1 und 1C450a2 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 3:
Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a4, 1C450a5, 1C450a6 und 1C450a7 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 4:
Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

b) Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt:
  1. andere als die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) oder Nummer 1C350 erfassten Chemikalien mit einem Phosphoratom, das mit einer (Normal- oder Iso-) methyl-, ethyl-, oder propyl-Gruppe, nicht jedoch mit weiteren Kohlenstoffatomen gebunden ist,

Anmerkung:
Unternummer 1C450b1 erfasst nicht Fonofos: O-Ethyl-S phenylethyldithiophosphonat (CAS-Nr. 944-22-9).

  2. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)phosphoraminodihalogenide,
  3. andere Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)phosphoramidate als das von Nummer 1C350 erfasste N,N-Dimethylaminodiethylphosphat
  4. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethyl-2-chloride sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen die von Nummer 1C350 erfassten Stoffe N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan und N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid,
  5. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethan-2-ole sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen die von Nummer 1C350 erfassten Stoffe N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol (CAS-Nr. 96-80-0) und N,N-Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8),
Anmerkung:
Unternummer 1C450b5 erfasst nicht:
    a) N,N-Dimethylaminoethanol (CAS-Nr. 108-01-0) und die entsprechenden protonierten Salze,
    b) protonierte Salze von N,N-Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8),
  6. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethan-2-thiole sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen das von Nummer 1C350 erfasste N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol,
  7. Zur Erfassung von Ethyldiethanolamin (CAS-Nr. 139-87-7) siehe Nummer 1C350,
  8. Methyldiethanolamin (CAS-Nr. 105-59-9).
  Anmerkung 1:
Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht" Mischungen von Chemikalien ", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450b1, 1C450b2, 1C450b3, 1C450b4, 1C450b5 und 1C450b6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 2:
Für Ausfuhren in " Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450b1, 1C450b2, 1C450b3, 1C450b4, 1C450b5 und 1C450b6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 3:
Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die die von Unternummer 1C450b8 erfasste Chemikalie enthalten, in der die einzeln erfasste Chemikalie zu nicht mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 4:
Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

1D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

1D001

[W, M, N]

"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von Nummer 1B001, 1 B002 oder 1 B003 erfassten Ausrüstung.

1D002

[W]

"Software" für die "Entwicklung" von Laminaten oder "Verbundwerkstoffen" mit einer "Matrix" aus organischen Stoffen, Metallen oder Kohlenstoff.

1D003

[W]

"Software", besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A0044 erfassten Ausrüstung zu erfüllen.

1D101

[M]

"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" der von Nummer 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 oder 1B119 erfassten Ausrüstung.

1D103*

[M]

"Software", besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie z.B. Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.

1D201

[N]

"Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Nummer 1B201 erfassten Ausrüstung.

1E Technologie

1E001*

[W, M, N, A, C]

"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Unternummer 1A001b, 1A001c, Nummer 1A002 bis 1A005, Unternummer 1A006b oder Nummer 1A007, 1B oder 1C erfasst werden.

1E002

[W]

"Technologie" wie folgt:

a) "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Polybenzothiazolen oder Polybenzoxazolen;
b) "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Fluorelastomer-Verbindungen, die mindestens einen Vinylethermonomer enthalten;
c) "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" folgender Ausgangsmaterialien oder keramischer Materialien, die keine "Verbundwerkstoffe" sind:
  1. Ausgangsmaterialien mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) eine der folgenden Zusammensetzungen:
      1. einfache oder komplexe Oxide des Elements Zirkonium und komplexe Oxide der Elemente Silizium oder Aluminium,
      2. einfache Nitride des Elements Bor (kubisch kristalline Formen),
      3. einfache oder komplexe Karbide der Elemente Silizium oder Boroder
      4. einfache oder komplexe Nitride des Elements Silizium,
    b) einer der folgenden Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze,:
      1. kleiner als 1.000 ppm für einfache Oxide oder Karbideoder
      2. kleiner als  5.000 ppm für komplexe Verbindungen oder einfache Nitrideund
    c) mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Zirkonia mit einer durchschnittlichen Partikelgröße kleiner/gleich 1 µm und nicht mehr als 10 % aller Partikel größer als 5 µm;
      2. die anderen Ausgangsmaterialien mit einer durchschnittlichen Partikelgröße kleiner/gleich 5 um und nicht mehr als 10 % aller Partikel größer als 10 µmoder
      3. mit allen folgenden Eigenschaften:
        a) Plättchen mit einem Verhältnis Länge zu Dicke größer als 5,
        b) Whiskers mit einem Verhältnis Länge zu Durchmesser größer als 10 bei Durchmessern kleiner als 2 µmund
        c) kontinuierliche oder geschnittene Fasern mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm,
  2. keramische Materialien, die keine "Verbundwerkstoffe" sind und die aus von Unternummer 1E002c1 erfassten Materialien bestehen;

Anmerkung:
Unternummer 1E002c2 erfasst nicht " Technologie" für die Entwicklung oder Herstellung von Schleifmitteln.

d) "Technologie" für die "Herstellung" aromatischer Polyamidfasern;
e) "Technologie" für die Installation, Wartung oder Reparatur der von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe;
f) "Technologie" für die Reparatur der von Nummer 1A002; Unternummer 1C007c oder 1C007d erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate oder Werkstoffe.

Anmerkung:
Unternummer 1E002f erfasst nicht " Technologie" für die Reparatur von Strukturen "ziviler Luftfahrzeuge" unter Verwendung von "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff und Epoxyharzen entsprechend den Handbüchern des Luftfahrzeugherstellers.

g) 'Bibliotheken (parametrische technische Datenbanken)`, besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A004d erfassten Ausrüstung zu erfüllen.

Technische Anmerkung:
'Bibliothek (parametrische technische Datenbank) im Sinne von Unternummer 1E002g ist eine Sammlung technischer Informationen, deren Nutzung die Leistungsfähigkeit der betreffenden Ausrüstung oder Systeme erhöhen kann.

1E101*

[M]

"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Waren oder "Software", erfasst von Nummer 1A102, 1B001, 1E101, 1E102, 1B115 bis 1B119, 1C001, 1C101, 1C107, 1C111 bis 1C117, 1D101 oder 1D103.

1E102*

[M, N]

"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D001, ID101 oder 1D103.

1E103

[M]

"Technologie" zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die "Herstellung" von "Verbundwerkstoffen" oder von teilweise verarbeiteten "Verbundwerkstoffen".

1E104

[M]

"Technologie" zur "Herstellung" pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.

Anmerkung:
Nummer 1E104 gilt auch für "Technologie" für die Bildung von Vorstufengasen, Durchflussraten sowie Prozesssteuerungsplänen und -parametern.

1E201*

[N]

"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Waren oder "Software", erfasst von Nummer 1 A002, 1 A007, 1 A202, 1A225 bis 1A227, 1B201, 1E225 bis 1B233, Unternummer 1C002b3, 10002b4, 1 C010b, Nummer 1C202, 1C210, 1C216, 1C225 bis 1C240 oder 1D201.

1E202

[N]

"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Waren, erfasst von Nummer 1A007, 1A202 oder Nummer 1A225 bis 1A227.

1E203

[N]

"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D201.

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