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Änderungstext
Bekanntmachung über die Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger)
Vom 21. März 2022
(BAnz. AT vom 31.03.2022 B14)
I. Vorbemerkung
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 vom 5. Juni 2012 (BAnz AT 20.06.2012 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 17. August 2021 (BAnz AT 08.09.2021 B11) geändert worden ist, wird über den 31. März 2022 hinaus bis zum 30. September 2022 verlängert.
Daneben wird durch Umformulierung der Nummer 4.1 des Abschnitts II der Allgemeinen Genehmigung Nr. 27 klargestellt, dass diese Fallgruppe auch Ausfuhren an zertifizierte Empfänger im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland begünstigt.
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.
Zu Informationszwecken können Sie eine konsolidierte Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 27 auf der Internetseite des BAFa unter www.bafa.de/Ausfuhr finden.
II. Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 27
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 vom 5. Juni 2012 (BAnz AT 20.06.2012 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 17. August 2021 (BAnz AT 08.09.2021 B11) geändert worden ist, wird über den 31. März 2022 hinaus bis zum 30. September 2022 verlängert.
III. Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 27
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 vom 5. Juni 2012 (BAnz AT 20.06.2012 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 17. August 2021 (BAnz AT 08.09.2021 B11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Abschnitt II Nummer 4.1 wird wie folgt geändert:
Die Worte "oder Norwegen" werden ersetzt durch die Worte "Norwegen oder das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland,"
Diese Regelungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Die Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 27 wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung und eine Rechtsbehelfsbelehrung können gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 VwVfG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn/Taunus, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
ID: 220667
ENDE |
(Stand: 04.09.2023)
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