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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung über die Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)

Vom 13. Juni 2023
(BAnz. AT 03.07.2023 B4)



I.
Vorbemerkung

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 17 vom 1. Dezember 2014 (BAnz AT 18.12.2014 B6), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 17. März 2023 (BAnz AT 31.03.2023 B5) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden die Länder Sudan und Südsudan aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele gestrichen.

Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.

Zu Informationszwecken können Sie eine konsolidierte Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 auf der Internetseite des BAFa unter www.bafa.de/Ausfuhr finden.

II.
Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 17 vom 1. Dezember 2014 (BAnz AT 18.12.2014 B6), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 17. März 2023 (BAnz AT 31.03.2023 B5) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Abschnitt II Nummer 5 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort "Russische Föderation" werden die Worte "Sudan, Südsudan" eingefügt.

Diese Änderungen treten am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

Die Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG) öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und eine Rechtsbehelfsbelehrung können gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 VwVfG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn/Taunus, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Eschborn, den 13. Juni 2023

2, 21, 211

ID: 231346

ENDE

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(Stand: 04.09.2023)

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