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WVwAÜG - Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz
Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr
Vom 21. Juli 2012
(BGBl. I Nr. 35 vom 25.07.2012 S. 1583)
Gl.-Nr.: 55-9
§ 1 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach
§ 2 Karrierecenter der Bundeswehr
Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind, werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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