Regelwerk, Allgemeines, Verteidigung

TruppenzollG
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§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7 Einfuhrhöchstmengen

§ 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13 Beendigung der Truppenverwendung

§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung

§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18 Rationsmengen

§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23 Vertretung

§ 24 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 25 Ermächtigungen

§ 26