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BPrDGrUnifAnO - Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten
Vom 30. August 2021
(BGBl. I Nr. 63 vom 14.09.2021 S. 4155)
Gl.-Nr.: 51-1-35
Nach § 4 Absatz 3 des Soldatengesetzes, der durch Artikel 3 Nummer 1 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) geändert worden ist, ordne ich an:
§ 1 Dienstgradbezeichnungen
Die Soldatinnen und Soldaten führen die Dienstgradbezeichnungen nach Anlage 1.
§ 2 Uniform
Die Soldatinnen und Soldaten tragen
§ 3 Anzugarten und -farben
Die Soldatinnen und Soldaten tragen je nach Anlass eine der folgenden Anzugarten:
§ 4 Allgemeine Kennzeichen
(1) Am Anzug werden die folgenden allgemeinen Kennzeichen getragen:
(2) Generale tragen eine Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln.
§ 5 Dienstgradabzeichen
(1) Die Soldatinnen und Soldaten tragen an der Uniform die Dienstgradabzeichen nach Anlage 2.
(2) Soweit Bekleidungsstücke der Marine mit Schulterklappen zu versehen sind, tragen Mannschaften, Unteroffizierinnen und Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts sowie Offizierinnen und Offiziere statt der Ärmelabzeichen die Dienstgradabzeichen nach Anlage 2 als Schulterabzeichen. Unteroffizierinnen und Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts tragen zusätzlich eine geschlossene Tresse auf den Schulterklappen. Statt der Ärmelwinkel tragen
(3) Am Kampfanzug werden auf den Aufschiebeschlaufen an Stelle der silbernen Dienstgradabzeichen schwarze oder weiße Dienstgradabzeichen getragen; goldene Dienstgradabzeichen bleiben unverändert.
§ 6 Befugnisübertragung
(1) Die Befugnis zur Bestimmung der Abzeichen, die Offizierinnen und Offiziere der Marine, Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere, Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes, Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes sowie Anwärterinnen und Anwärter zusätzlich zu den Dienstgradabzeichen tragen, übertrage ich auf das Bundesministerium der Verteidigung. Das Bundesministerium der Verteidigung kann die Befugnis auf eine ihm nachgeordnete Dienststelle übertragen.
(2) Weitere Einzelheiten der Uniform der Soldatinnen und Soldaten bestimmt das Bundesministerium der Verteidigung. Die Bestimmung bedarf meiner Zustimmung.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch die Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist, außer Kraft.
Dienstgradbezeichnungen | Anlage 1 (zu § 1) |
Nr. | Laufbahngruppe | Dienstgradgruppe | Dienstgradbezeichnung |
1 | 2 | 3 | |
1 | Mannschaften | ||
1.1 | Mannschaften | Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Kanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose |
|
1.2 | Gefreiter | ||
1.3 | Obergefreiter | ||
1.4 | Hauptgefreiter | ||
1.5 | Stabsgefreiter | ||
1.6 | Oberstabsgefreiter | ||
1.7 | Korporal | ||
1.8 | Stabskorporal | ||
2 | Unteroffizierinnen und Unteroffiziere | ||
2.1 |
(Stand: 16.09.2021)
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