Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege
AusfG. Prümer Vertr.
Inhalt =>
§ 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
§ 2 Nationale Kontaktstelle und Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs oder Abgleichs
§ 3 Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern
§ 4 Zustimmung zur Zweckänderung
§ 5 Kennzeichnung von personenbezogenen Daten in Datenbanken
§ 6 Kennung
§ 7 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 8 Schadenersatz