Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
§ 2 Speicherung von Daten
§ 3 Zweckbindung der Daten
§ 4 Datenerhebung
§ 4a Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
§ 5 Meldegeheimnis
Zweiter Abschnitt
Schutzrechte
§ 6 Schutzwürdige Interessen der Betroffenen
§ 7 Rechte des Betroffenen
§ 8 Auskunft an den Betroffenen
§ 9 Berichtigung und Ergänzung von Daten
§ 10 Löschung und Aufbewahrung von Daten
Dritter Abschnitt
Meldepflichten
§ 11 Allgemeine Meldepflicht
§ 12 Mehrere Wohnungen
§ 13 Binnenschiffer und Seeleute
§ 14 Befreiung von der Meldepflicht
§ 15 Ausnahmen von der Meldepflicht
§ 16 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
Vierter Abschnitt
Datenübermittlungen
§ 17 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
§ 18 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen
§ 19 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 20 Rechtsverordnungen zur Datenübermittlung
§ 21 Melderegisterauskunft
§ 22 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Fuenfter Abschnitt
Anpassungs- und Schlussvorschriften
§ 23 Anpassung der Landesgesetzgebung; unmittelbare Geltung
§ 24 Übergangsbestimmung
§§ 25 und 26 (Änderung anderer Gesetze)
§ 27 (gegenstandslos)