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Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
- Thüringen -

Vom 20. Dezember 2022
(GVBl. Nr. 1 vom 18.01.2023 S. 1)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz vom 8. August 2014 (GVBl. S. 529), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229), wird wie folgt geändert:

1. § 25 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
(1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d'Hondt) gewählt werden. "(1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein. Mit der gleichen Mehrheit kann der Landtag Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission abberufen."

2. Dem § 38 wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind auf der Grundlage des durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2022 geänderten Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes zu wählen. Soweit Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bereits vor Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2022 vom 7. Thüringer Landtag gewählt wurden, verlieren diese ihre Mitgliedschaft mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 230124

ENDE

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