Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Thüringer UVP-Gesetzes

Vom 5. Dezember 2015
(GVBl. Nr. 10 vom 22.12.2015 S. 185)



Aufgrund des § 3 Abs. 4 Nr. 1 des Thüringer UVP-Gesetzes vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2015 (GVBl. S. 33), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

In Anlage 1 des Thüringer UVP-Gesetzes werden die Nummern

4 Energie

4.1 Errichtung und Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils mehr als 35 m oder einer Leistung von jeweils mehr als 10 kW, die nicht durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst sind

aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion