Regelwerk |
Änderungstext
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes
- Thüringen -
Vom 7. Mai 2015
(GVBl. Nr. 4 vom 19.05.2015 S. 33)
Siehe Fn. *
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Thüringer UVP-Gesetz vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 85), geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2013 (GVBl. S. 321, 2014 S. 12), wird wie folgt geändert:
1. Dem § 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
"Abweichend von Satz 1 ist für die in Anlage 1 Nr. 1.1, 1.2, 2.1, 5.4, 6.2, 6.4, 7.1, 7.2.3, 7.2.4 und 7.3.4 genannten Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn im Rahmen der Vorprüfung festgestellt wird, dass von einem Betrieb das Risiko eines schweren Unfalls mit gefährlichen Stoffen im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung vergrößert oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmert werden können."
2. In Anlage 1 erhält der Klammerzusatz nach der Angabe " Anlage 1 " folgende Fassung:
alt | neu |
(zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 4 Nr. 1) | "(zu § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3, Abs. 4 Nr. 1 sowie § 4 Satz 2)". |
Dieses Gesetz tritt am 31. Mai 2015 in Kraft.
ID 150579
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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