Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz Nr. 1878 - 2. Gesetz zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung von Vorschriften des Landesrechts
Vom 1. Dezember 2015
(Amtsbl. I Nr. 36 vom 10.12.2015 S. 913)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Das Saarländische Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 27. März 1974 (Amtsbl. S. 430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. September 2011 (Amtsbl. I S. 350), wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 83 wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 83 Inkrafttreten". |
b) In § 22a Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" durch die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" ersetzt.
c) In § 29 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Inneres, Kultur und Europa" durch die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" und die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.
d) § 83 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 83 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft. |
" § 83 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft." |
Artikel 2
Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland
§ 13 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland ( ÖPNVG) vom 29. November 1995 (Amtsbl. 1996 S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. 2009 S. 3), wird wie folgt geändert:
In Satz 2 wird die Angabe "2015" durch "2016" ersetzt.
ID 151733
(Stand: 26.04.2021)
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