Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz Nr. 1662 zur Anpassung des Saarländischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes
- Saarland -
Vom 19. November 2008
(ABl. Nr. 50 vom 11.12.2008 S. 1930)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Saarländischen Ministergesetzes
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung vom 17. Juli 1963 (Amtsbl. S. 435), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2503), wird wie folgt geändert:
1. Dem § 11 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
"Zu den Hinterbliebenen gehören auch hinterbliebene eingetragene Lebenspartner."
2. Nach § 22 wird folgender § 23 angefügt:
" § 23 Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft."
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof
Das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001 (Amtsbl. S. 582), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), wird wie folgt geändert:
1. In § 12 Abs. 1 Nr. 1 werden nach den Wörtern "verheiratet ist oder war" ein Komma und die Wörter "eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat oder hatte" eingefügt.
2. Nach § 62 wird folgender § 63 angefügt:
" § 63 Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft."
Artikel 3
Änderung des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Das Saarländische Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 27. März 1974 (Amtsbl. S. 430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 83 wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 83 In-Kraft-Treten | " § 83 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". |
2. In § 35 Satz 1 werden nach dem Wort "Ehegatten" ein Komma und die Wörter "eingetragene Lebenspartner" eingefügt.
3. § 39 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Aus dem Vermögensverzeichnis müssen auch ersichtlich sein
|
"Aus dem Vermögensverzeichnis müssen auch ersichtlich sein
|
4. § 83 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 83 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. |
" § 83 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft." |
Artikel 4
Änderung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz vom 15. Dezember 1976 (Amtsbl. S. 1151), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. S. 2874), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 96 wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 96 In-Kraft-Treten | " § 96 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". |
2. § 20 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 2 werden nach dem Wort "Ehegatte" die Wörter "oder der eingetragene Lebenspartner" eingefügt.
bb) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, |
(Stand: 04.09.2023)
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