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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
Vom 14. Mai 2008
(ABl. Nr. 33 vom 21.08.2008 S. 1346)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 50 das Wort "Ausländerbeiräte" durch das Wort "Integrationsbeiräte" ersetzt.
2. § 50 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
"Der Integrationsbeirat besteht zu zwei Dritteln aus Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Gemeinderates."
bb) Im neuen Satz 3 wird die Zahl "3" durch die Zahl "8" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort "Die" durch die Wörter "Zwei Drittel der" ersetzt.
bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
"Für die Bestimmung der Mitglieder des Gemeinderates sind die Vorschriften über die Besetzung der Ausschüsse entsprechend anzuwenden."
c) In § 50 treten jeweils in derselben sprachlichen Form anstelle der Wörter "Ausländerbeirat", "Ausländerbeirats" und Ausländerbeiräte" die Wörter "Integrationsbeirat", "Integrationsbeirats" und "Integrationsbeiräte".
Artikel 2
Übergangsregelung
Artikel 1 findet erstmals Anwendung auf die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu wählenden Integrationsbeiräte.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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