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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APVOLmChem)
- Schleswig-Holstein -
Vom 16. Dezember 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 17 vom 30.12.2021 S. 1595)
Aufgrund des § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" vom 18. Januar 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 12), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 356) verordnet das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz:
Die Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker ( APVOLmChem) vom 29. November 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 949), wird wie folgt geändert:
§ 18 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Angaben "Außerkrafttreten," gestrichen.
2. Absatz 1, Satz 2
Sie tritt mit Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten außer Kraft.
wird gestrichen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID: 220028
ENDE |
(Stand: 13.01.2022)
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