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Regelwerk, Allgemeines, Steuern

GrEStSatzG - Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
- Schleswig-Holstein -

Vom 17. Dezember 2010
(GVBl. Nr. 20 vom 28.12.2010 S. 789; 13.12.2013 S.494 13)
Gl.-Nr.: 610 - 4


§ 1

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Schleswig-Holstein belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 %.

§ 2

Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2014 verwirklicht werden.


ENDE

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