umwelt-online: VwVSächsSÜG - VV zur Ausführung des Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (4)
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Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die Einfache Sicherheitsüberprüfung | Anlage 4 (zu § 13 SächsSÜG, Nr. 6.1; 13.4 VwVSächsSÜG) |
Vorbemerkungen
Schreibmaschine oder Druckbuchstaben
Benutzen Sie bitte zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung möglichst eine Schreibmaschine; andernfalls füllen Sie die Sicherheitserklärung bitte in gut lesbaren Druckbuchstaben in schwarzer Farbe (kein Bleistift) aus. Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden.
Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
Die Sicherheitserklärung stellt die Grundlage Ihrer Sicherheitsüberprüfung dar. Ungenaue, unvollständige und unrichtige Angaben führen zu Rückfragen und zeitlichen Verzögerungen bei Ihrer Sicherheitsüberprüfung sowie unter Umständen zu negativen Schlussfolgerungen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Jede Frage ist zu beantworten; im Falle der Verneinung ist "Nein", "Keine" oder "Entfällt" anzukreuzen, bitte nicht einfach durchstreichen. Wenn keine der unter Nr. 1.2 oder Nr. 1.3 genannten Personen vorhanden ist, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Entfällt" anzukreuzen. Wünscht der Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte keine Angaben, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Keine" anzukreuzen. Wissentlich falsche Angaben können zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.
Benutzen Sie bitte das Feld Nr. 11 sowie bei Bedarf ein gesondertes Blatt, falls der vorgesehene Platz an der jeweiligen Stelle der Sicherheitserklärung nicht ausreicht oder wenn Sie ergänzende Angaben machen wollen.
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, durch die Sie sich oder Ihren Lebensgefährten oder einen nahen Angehörigen im Sinne von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, das heißt
der Gefahr der straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung aussetzen würden. Wenn Sie von Ihrem Recht auf Nichtbeantwortung einer Frage Gebrauch machen wollen, ist es allerdings nicht zulässig, eine falsche Antwort zu geben, die Antwortfelder durchzustreichen oder leer zu lassen. Vielmehr ist, je nachdem, ob Sie eine Frage ganz oder teilweise nicht beantworten wollen, einzusetzen "Keine Angaben" oder "Im übrigen keine Angaben". Änderungen des Familienstandes, des Familiennamen/Lebenspartnerschaftsnamen, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit sind dem Geheimschutzbeauftragten oder seinem zuständigen Mitarbeiter unverzüglich mitzuteilen.
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Ihr Ansprechpartner
Für Fragen steht Ihnen der Geheimschutzbeauftragte zur Verfügung. Falls Sie sich, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, an das Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen wenden wollen, kreuzen Sie bitte Nr. 12 der Sicherheitserklärung an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Landessamt für Verfassungsschutz Sachsen, Neuländer Straße 60, 01129 Dresden, Telefon: 0351/8585-0, auf.
Rücksendung der Sicherheitserklärung
Senden Sie die ausgefüllte Sicherheitserklärung in verschlossenem Umschlag unmittelbar an den Geheimschutzbeauftragten oder seinen zuständigen Mitarbeiter zurück oder geben Sie diese persönlich ab.
Hinweise zu einzelnen Nummern der Sicherheitserklärung
1.1 Angaben zu Ihrer Person | |
Familienname, Lebenspartnerschaftsname auch frühere (z.B. Geburtsname, frühere Ehenamen) |
Ihr Nachname Fügen Sie früheren Namen bitte Zusätze wie "geb.", "geschieden" usw. hinzu (z.B. "geschiedene Maier"). |
Vorname(n) (Rufname unterstreichen) |
Benutzen Sie bitte die sich aus der Geburtsurkunde ergebende Schreibweise (nicht verkürzte Aussprache verwenden). |
Geburtsort, Kreis, Bundesland/Staat | Bitte geben Sie den Geburtsort in der Schreibweise der Geburtsurkunde an. Bei Änderung des Ortsnamens (z.B. durch kommunale Gebietsreform) bitte die neue Ortsbezeichnung mit Postleitzahl in Klammern angeben; dies gilt nicht für Geburtsorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Für Bundesland/Staat können amtliche Abkürzungen verwendet werden. |
Staatsangehörigkeit (auch frühere und weitere Staatsangehörigkeiten) |
Neben der gegenwärtigen Staatsangehörigkeit sind auch frühere Staatsangehörigkeiten (auch Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten) anzugeben. Fügen Sie ggf. bitte die Einbürgerungsurkunde und einen Nachweis über den Verlust der früheren Staatsangehörigkeit bei (amtlich beglaubigte Kopien) oder legen Sie die Originale dem Geheimschutzbeauftragten vor. |
Familienstand |
(Stand: 25.09.2024)
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