Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege

SÃchsRiG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Grundsatz

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Geltung des Beamtenrechts

§ 4 Richtereid

§ 5 Altersgrenze

§ 6 Dienstliche Beurteilung

§ 7 Übertragung eines weiteren Richteramts

§ 8 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen

§ 9 Teilzeitbeschäftigung

§ 10 Beurlaubung

§ 11 Zuständigkeit

§ 12 Hinweispflicht

§ 13 Fehlerhafte Ernennungsurkunde

§ 14 Eid der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Abschnitt 2
Richtervertretung

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 15 Richtervertretungen

§ 16 Wahl und Amtszeit

§ 17 Ruhen der Mitgliedschaft

§ 18 Rechtsweg

Unterabschnitt 2
Richterräte und Landesrichterrat

§ 19 Zuständigkeit der Richterräte und des Landesrichterrats

§ 20 Verfahren bei der Beteiligung des Landesrichterrats

§ 21 Geltung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes

§ 22 Bildung und Zusammensetzung der Richterräte und des Landesrichterrats

§ 23 Geschäftsführung des Landesrichterrats

§ 24 Wahlgrundsätze

§ 25 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 26 Wahlverfahren

§ 27 Wahl zum Landesrichterrat

§ 28 Verordnungsermächtigung

§ 29 Gemeinsame Aufgaben von Richtervertretung und Personalvertretung

§ 30 Gemeinsame Personalversammlung

Unterabschnitt 3
Präsidialrat

§ 31 Aufgaben und Zuständigkeit des Präsidialrats

§ 32 Bildung und Zusammensetzung des Präsidialrats

§ 33 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 34 Wahlverfahren

§ 35 Anfechtung der Wahl und Ausscheiden von Mitgliedern

§ 36 Stellvertretung im Vorsitz, Ersatzmitglieder

§ 37 Ausübung des Amtes

§ 38 Geschäftsordnung, Kosten

§ 39 Verfahren bei der Beteiligung

§ 40 Beschlussfassung

§ 41 Beteiligung des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

§ 42 Landespersonalausschuss in Angelegenheiten der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Abschnitt 3
Dienstgerichte für Richterinnen und Richter

Unterabschnitt 1
Errichtung und Zuständigkeit

§ 43 Errichtung

§ 44 Zuständigkeit des Dienstgerichts

§ 45 Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs

§ 46 Dienstaufsicht

Unterabschnitt 2
Besetzung

§ 47 Mitglieder der Dienstgerichte

§ 48 Besetzung der Dienstgerichte

§ 49 Verbot der Amtsausübung

§ 50 Erlöschen und Ruhen des Amts

Unterabschnitt 3
Disziplinarverfahren

§ 51 Anwendung des Sächsischen Disziplinargesetzes

§ 52 Entscheidung des Dienstgerichts

§ 53 Ermittlungen, Pflegerinnen und Pfleger sowie Betreuerinnen und Betreuer

§ 54 Richterinnen und Richter auf Probe sowie Richterinnen und Richter kraft Auftrags

§ 55 Revision

Unterabschnitt 4
Versetzungs- und Prüfungsverfahren

§ 56 Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 57 Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte

§ 58 Versetzungsverfahren

§ 59 Einleitung des Prüfungsverfahrens

§ 60 Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag

§ 61 Urteilsformel in Prüfungsverfahren

§ 62 Aussetzung von Prüfungsverfahren

§ 63 Kostenentscheidung in besonderen Fällen

Abschnitt 4
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 64 Abweichende Regelungen zur Besoldung sowie Versorgung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten

§ 65 Beurteilung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Unterabschnitt 2
Staatsanwaltsvertretungen

§ 66 Staatsanwaltsrat, Landes- und Hauptstaatsanwaltsrat

§ 67 Bildung und Zusammensetzung der Staatsanwaltsräte und des Landesstaatsanwaltsrats

§ 68 Bildung und Zusammensetzung des Hauptstaatsanwaltsrats

§ 69 Richterinnen und Richter auf Probe sowie Richterinnen und Richter kraft Auftrags

§ 70 Gemeinsame Angelegenheiten der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

§ 71 Gemeinsame Angelegenheiten mit dem Hauptpersonalrat

Unterabschnitt 3
Disziplinarverfahren

§ 72 Zuständigkeit der Dienstgerichte für Richterinnen und Richter

§ 73 Bestellung der nichtständigen Beisitzenden

§ 74 Reihenfolge der Mitwirkung

§ 75 Disziplinarmaßnahmen

§ 76 Verfahren

Abschnitt 5
Sonstige Beamtinnen und Beamte der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2

§ 77 Beurteilung

Abschnitt 6
Übergangsvorschriften

§ 78 Übergangsregelungen

§ 79 Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand

Anlage Eintritt in den Ruhestand