Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
SächsMeldVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1 Regelungsgegenstand und Zuständigkeiten
Abschnitt 2
Landesinfrastruktur
§ 2 Intermediär
§ 3 Verzeichnisdienst
§ 4 Stand der Technik
Abschnitt 3
Sächsisches Melderegister
§ 5 Betrieb des Sächsischen Melderegisters
§ 6 Datenformat und Verfahren der Datenübermittlung
§ 7 Plausibilitätsprüfungen
§ 8 Kosten
Abschnitt 4
Regelmäßige Datenübermittlungen
§ 9 Regelmäßige Datenübermittlungen
§ 10 Sicherungsmaßnahmen
§ 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
§ 11a Regelmäßige Datenübermittlungen an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung von Corona-Schutzmaßnahmen
§ 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
§ 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte zur Überwachung der Erfüllung der Anmeldepflichten
§ 14 Regelmäßige Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Abschnitt 5
Automatisierte Abrufverfahren
§ 15 Automatisierte Abrufverfahren
§ 16 Protokollierung, Dokumentation
§ 17 Automatisiertes Abrufverfahren für Behörden, andere öffentliche Stellen und Gerichte des Freistaates Sachsen sowie seiner Aufsicht unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 18 Automatisiertes Abrufverfahren für die Polizeidienststellen und für die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen
§ 19 Automatisiertes Abrufverfahren für das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 20 Automatisiertes Abrufverfahren für die Ausländerbehörden
§ 21 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
§ 22 Automatisiertes Abrufverfahren für die Vermessungsverwaltung
§ 23 Automatisiertes Abrufverfahren für die Wohngeldbehörden
§ 24 Automatisiertes Abrufverfahren für die Waffenbehörden
§ 25 Automatisiertes Abrufverfahren für die Landesdirektion Sachsen
§ 26 Automatisiertes Abrufverfahren für die Staatsanwaltschaften und die strafverfolgend tätig werdenden Finanzbehörden
§ 27 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gerichte und die Landesjustizkasse
§ 28 Automatisiertes Abrufverfahren für die Finanzämter und das Landesamt für Steuern und Finanzen
§ 29 Automatisiertes Abrufverfahren für die Straßenverkehrsbehörden als Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden
§ 30 Automatisiertes Abrufverfahren für die Behörden mit Aufgaben in der Schülerbeförderung
§ 31 Automatisiertes Abrufverfahren für die Kassenärztliche Vereinigung
§ 32 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Sozialverband Sachsen
§ 33 Automatisiertes Abrufverfahren für die Sozialbehörden
§ 34 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gesundheitsbehörden
§ 35 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jugendämter
§ 36 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jobcenter
§ 37 Automatisiertes Abrufverfahren für die Unfallkasse Sachsen
§ 38 Automatisiertes Abrufverfahren für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 39 Automatisiertes Abrufverfahren für den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung
§ 40 Automatisiertes Abrufverfahren für die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
§ 41 Übergangsregelungen