Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

SächsMeldVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1 Regelungsgegenstand und Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Landesinfrastruktur

§ 2 Intermediär

§ 3 Verzeichnisdienst

§ 4 Stand der Technik

Abschnitt 3
Sächsisches Melderegister

§ 5 Betrieb des Sächsischen Melderegisters

§ 6 Datenformat und Verfahren der Datenübermittlung

§ 7 Plausibilitätsprüfungen

§ 8 Kosten

Abschnitt 4
Regelmäßige Datenübermittlungen

§ 9 Regelmäßige Datenübermittlungen

§ 10 Sicherungsmaßnahmen

§ 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei

§ 11a Regelmäßige Datenübermittlungen an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung von Corona-Schutzmaßnahmen

§ 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt

§ 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte zur Überwachung der Erfüllung der Anmeldepflichten

§ 14 Regelmäßige Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

Abschnitt 5
Automatisierte Abrufverfahren

§ 15 Automatisierte Abrufverfahren

§ 16 Protokollierung, Dokumentation

§ 17 Automatisiertes Abrufverfahren für Behörden, andere öffentliche Stellen und Gerichte des Freistaates Sachsen sowie seiner Aufsicht unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 18 Automatisiertes Abrufverfahren für die Polizeidienststellen und für die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen

§ 19 Automatisiertes Abrufverfahren für das Landesamt für Verfassungsschutz

§ 20 Automatisiertes Abrufverfahren für die Ausländerbehörden

§ 21 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen

§ 22 Automatisiertes Abrufverfahren für die Vermessungsverwaltung

§ 23 Automatisiertes Abrufverfahren für die Wohngeldbehörden

§ 24 Automatisiertes Abrufverfahren für die Waffenbehörden

§ 25 Automatisiertes Abrufverfahren für die Landesdirektion Sachsen

§ 26 Automatisiertes Abrufverfahren für die Staatsanwaltschaften und die strafverfolgend tätig werdenden Finanzbehörden

§ 27 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gerichte und die Landesjustizkasse

§ 28 Automatisiertes Abrufverfahren für die Finanzämter und das Landesamt für Steuern und Finanzen

§ 29 Automatisiertes Abrufverfahren für die Straßenverkehrsbehörden als Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden

§ 30 Automatisiertes Abrufverfahren für die Behörden mit Aufgaben in der Schülerbeförderung

§ 31 Automatisiertes Abrufverfahren für die Kassenärztliche Vereinigung

§ 32 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Sozialverband Sachsen

§ 33 Automatisiertes Abrufverfahren für die Sozialbehörden

§ 34 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gesundheitsbehörden

§ 35 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jugendämter

§ 36 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jobcenter

§ 37 Automatisiertes Abrufverfahren für die Unfallkasse Sachsen

§ 38 Automatisiertes Abrufverfahren für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 39 Automatisiertes Abrufverfahren für den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung

§ 40 Automatisiertes Abrufverfahren für die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 41 Übergangsregelungen