Regelwerk

SächsBörsDVO
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Abschnitt 1
Erlaubnisverfahren und Verfahren zur Anzeige bedeutender Beteiligungen nach dem Börsengesetz

§ 1 Art, Umfang und Zeitpunkt eines Antrags

§ 4 Abs. 2 Satz 3 BörsG bleibt unberührt.

§ 2 Art und Umfang einer Anzeige

§ 3 Form des Antrags oder der Anzeige

Abschnitt 2
Wahl des Börsenrates der European Energy Exchange

§ 4 Zusammensetzung des Börsenrates

§ 5 Verteilung der Sitze

§ 6 Wahl

§ 7 Wählbarkeit

§ 8 Wahlrecht

§ 9 Wahlausschuss

§ 10 Wahlvorschläge

§ 11 Wählerlisten

§ 12 Wahltermin

§ 13 Wahlleitung

§ 14 Wahlvorgang

§ 15 Wahlergebnis

§ 16 Feststellung und Veröffentlichung des Wahlergebnisses

§ 17 Wahlanfechtung

§ 18 Wegfall eines Bewerbers

§ 19 Wegfall und Nachfolge eines Gewählten

§ 20 Amtsdauer des Börsenrates

§ 21 Vorsitz im Börsenrat und Stellvertretung

Abschnitt 3
Sanktionsausschuss

Unterabschnitt 1
Errichtung, Zusammensetzung und Organisation des
Sanktionsausschusses

§ 22 Errichtung

§ 23 Zusammensetzung

§ 24 Organisation des Sanktionsausschusses

§ 25 Ausgeschlossene Personen

§ 26 Besorgnis der Befangenheit

Unterabschnitt 2
Verfahrensbeteiligte

§ 27 Beteiligte

§ 28 Mitwirkungsbefugnisse der Börsenaufsichtsbehörde, der Börsengeschäftsführung und der Handelsüberwachungsstelle

Unterabschnitt 3
Ablauf des Sanktionsverfahrens

§ 29 Einleitung eines Sanktionsverfahrens

§ 30 Verbindung und Trennung von Verfahren

§ 31 Untersuchungsgrundsatz

§ 32 Grundsatz des schriftlichen Verfahrens

§ 33 Mündliche Erörterung

§ 34 Beweismittel und Anhörung der Beteiligten

§ 35 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen

Unterabschnitt 4
Abschluss des Sanktionsverfahrens

§ 36 Entscheidung

§ 37 Niederschrift

Abschnitt 4
Kosten der Börsenaufsicht

§ 38 Umlagejahr, Umlageverfahren, Bemessungsgrundlage

§ 39 Fälligkeit

§ 40 Säumniszuschläge

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 41 Übergangsregelung

§ 42 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

§ 43 Inkrafttreten

Anlage