SächsBörsDVO
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Abschnitt 1
Erlaubnisverfahren und Verfahren zur Anzeige bedeutender Beteiligungen nach dem Börsengesetz
§ 1 Art, Umfang und Zeitpunkt eines Antrags
§ 4 Abs. 2 Satz 3 BörsG bleibt unberührt.
§ 2 Art und Umfang einer Anzeige
§ 3 Form des Antrags oder der Anzeige
Abschnitt 2
Wahl des Börsenrates der European Energy Exchange
§ 4 Zusammensetzung des Börsenrates
§ 5 Verteilung der Sitze
§ 6 Wahl
§ 7 Wählbarkeit
§ 8 Wahlrecht
§ 9 Wahlausschuss
§ 10 Wahlvorschläge
§ 11 Wählerlisten
§ 12 Wahltermin
§ 13 Wahlleitung
§ 14 Wahlvorgang
§ 15 Wahlergebnis
§ 16 Feststellung und Veröffentlichung des Wahlergebnisses
§ 17 Wahlanfechtung
§ 18 Wegfall eines Bewerbers
§ 19 Wegfall und Nachfolge eines Gewählten
§ 20 Amtsdauer des Börsenrates
§ 21 Vorsitz im Börsenrat und Stellvertretung
Abschnitt 3
Sanktionsausschuss
Unterabschnitt 1
Errichtung, Zusammensetzung und Organisation des
Sanktionsausschusses
§ 22 Errichtung
§ 23 Zusammensetzung
§ 24 Organisation des Sanktionsausschusses
§ 25 Ausgeschlossene Personen
§ 26 Besorgnis der Befangenheit
Unterabschnitt 2
Verfahrensbeteiligte
§ 27 Beteiligte
§ 28 Mitwirkungsbefugnisse der Börsenaufsichtsbehörde, der Börsengeschäftsführung und der Handelsüberwachungsstelle
Unterabschnitt 3
Ablauf des Sanktionsverfahrens
§ 29 Einleitung eines Sanktionsverfahrens
§ 30 Verbindung und Trennung von Verfahren
§ 31 Untersuchungsgrundsatz
§ 32 Grundsatz des schriftlichen Verfahrens
§ 33 Mündliche Erörterung
§ 34 Beweismittel und Anhörung der Beteiligten
§ 35 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen
Unterabschnitt 4
Abschluss des Sanktionsverfahrens
§ 36 Entscheidung
§ 37 Niederschrift
Abschnitt 4
Kosten der Börsenaufsicht
§ 38 Umlagejahr, Umlageverfahren, Bemessungsgrundlage
§ 39 Fälligkeit
§ 40 Säumniszuschläge
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 41 Übergangsregelung
§ 42 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
§ 43 Inkrafttreten