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Änderungstext
Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
- Rheinland-Pfalz -
Vom 19. August 2014
(GVBl. Nr. 13 vom 22.08.2014 S. 1865)
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung vom 5. Dezember 1977 (GVBl. S. 451), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 303-1, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 18 wird folgender neue Dritte Abschnitt eingefügt:
"Dritter Abschnitt
Ausschluss des Vorverfahrens bei den Rechtsanwaltskammern
§ 18a
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte der Rechtsanwaltskammern bedarf es abweichend von § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGOkeiner Nachprüfung in einem Vorverfahren.
(2) Für die Verpflichtungsklage gilt Absatz 1 entsprechend."
2. Der bisherige Dritte bis Sechste Abschnitt wird Vierter bis Siebter Abschnitt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID 141865
(Stand: 26.04.2021)
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