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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 10. Dezember 2024
(GV. NRW Nr. 41 vom 20.12.2024 S. 1184)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Nordrhein-Westfalen
Das Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 300) wird wie folgt geändert:
1. In § 8 Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort "schriftlich" die Wörter "oder elektronisch" eingefügt.
Die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift des zu Befragenden zu bestätigen, soweit es in den Erhebungsformularen vorgesehen ist.
wird aufgehoben.
3. § 23 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe "27. August 2017 (BGBl. I S. 3295)" durch die Angabe "14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73)" ersetzt.
b) In Nummer 1 wird die Angabe "17.Dezember 2018 (BGBl. I S. 2571)" durch die Angabe "20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727)" ersetzt.
4. In § 25 werden die Wörter "und am 31.Dezember 2024 außer Kraft" gestrichen.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (21.12.2024) in Kraft.
ID: 243134
ENDE |
(Stand: 13.01.2025)
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