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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 10. Dezember 2024
(GV. NRW Nr. 41 vom 20.12.2024 S. 1184)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Nordrhein-Westfalen

Artikel 1

Das Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 300) wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort "schriftlich" die Wörter "oder elektronisch" eingefügt.

2. § 11 Absatz 4 Satz 2

Die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift des zu Befragenden zu bestätigen, soweit es in den Erhebungsformularen vorgesehen ist.

wird aufgehoben.

3. § 23 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe "27. August 2017 (BGBl. I S. 3295)" durch die Angabe "14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73)" ersetzt.

b) In Nummer 1 wird die Angabe "17.Dezember 2018 (BGBl. I S. 2571)" durch die Angabe "20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727)" ersetzt.

4. In § 25 werden die Wörter "und am 31.Dezember 2024 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (21.12.2024) in Kraft.

ID: 243134


ENDE

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